Unser Gesetzentwurf zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz („Bezahlkartengesetz“)

Erst auf großen Druck von CDU und CSU erklärte sich der Bundeskanzler in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 dazu bereit, die Rechtsgrundlage für die bundesweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber zu schaffen. Mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weiter einzuschränken. So sollen Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland reduziert und auch der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert werden. Hierzu sollen bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen. Bisher liegt kein geeinter Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, da die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen der eigenen Bundesregierung die Zustimmung verweigert. Diese neueste Episode im endlosen Streit der Bundesregierung sagt viel aus über die mangelnde Autorität des Bundeskanzlers in seiner eigenen Koalition.

Die Tatenlosigkeit der Regierung im Bereich der Migrationspolitik ist nicht länger hinzunehmen. Dem Wunsch der Bundesländer folgend, legen wir nun einen eigenen Gesetzentwurf für eine rechtssichere Grundlage für die Einführung von Bezahlkarten vor. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen.

Skip to content