330.000 Asylsuchende sind 2023 nach Deutschland gekommen – eine Zunahme der Antragszahlen um über 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das ist ein Umfang von drei Großstädten, die in unser Land eingewandert sind und die unsere Kommunen aufnehmen und versorgen müssen. Nur etwas mehr als die Hälfte der Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, erhalten allerdings auch einen Schutzstatus bei uns. Wer das Asylsystem ohne Schutzgrund als Zugang nach Deutschland missbraucht, muss so schnell wie möglich in sein Heimatland zurückkehren. Deutschland schafft es aber nicht im Ansatz, Rückführungen im erforderlichen Umfang durchzuführen. Daher ist es überfällig, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung vorlegt. Viele der darin enthaltenen Regelungen hatten CDU und CSU bereits 2019 gefordert, die Vorschläge waren allerdings noch am damaligen Koalitionspartner SPD gescheitert. Ein Großteil der jetzt eingebrachten Regelungen lag zudem bereits im April 2023 (als Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe) vor und wurde am 10. Mai 2023 auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt beschlossen. Es ist in der aktuellen Migrationskrise inakzeptabel, dass die Bundesregierung so lange für die Umsetzung längt getroffener Beschlüsse braucht. Die Maßnahmen im Gesetzentwurf werden dennoch bei weitem nicht ausreichen, um die Anzahl der Rückführungen im ausreichenden Umfang zu steigern. Bemerkenswert ist zudem, dass „auf den letzten Metern“ durch die Grünen noch Punkte in den Gesetzentwurf hereinverhandelt wurden, welche die positive Wirkung des Entwurfs weitgehend wieder aufheben: So soll der Staat verpflichtet werden, jedem Ausreisepflichtigen für das Verfahren einen anwaltlichen Vertreter beizuordnen. Das konterkariert das Ziel, Rückführungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Hingegen begrüßen wir, dass die Koalition mit diesem Gesetzentwurf auch einer Forderung der Union nachkommen und die Wartefrist für Analogleistungen – also die Anpassung der Asylbewerberleistungen auf das Bürgergeld-Niveau – in Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz von November – auf 36 Monate verlängert. Darüber hinaus werden Änderungen zur erleichterten Arbeitsaufnahme abgelehnte Asylsuchende (sog. Geduldete) umgesetzt.