Aufgrund der zahlreichen E-Mails, Briefe und Anrufe finden Sie hier meine Stellungnahme zur Aktuellen Diesel-Diskussion:

Ich kann den Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger sehr gut verstehen – ich teile ihn sogar. Allerdings richtet sich mein Unmut vielmehr auf die Art und Weise, wie in der öffentlichen Diskussion alles vermischt wird, was nicht zusammen gehört, um die Bundesregierung ungerechtfertigt an den Pranger zu stellen und die Bürger zu verwirren.

Man muss in dieser Diskussion drei Themenkomplexe sauber trennen:

1.) den Klimaschutz

2.) die illegalen Abgasmanipulationen

3.) die saubere Luft in den Städten.

 

1.) Klimaschutz

Hier wird oftmals angeführt, dass Kreuzfahrtschiffe oder chinesische Kohlekraftwerke millionenfach mehr Feinstaub oder NOx emittieren als ein Diesel-PKW. Das stimmt. Deshalb sind wir da national (Beispielsweise hat die neueste Generation von „Mein Schiff“ 99% weniger Schwefelemissionen und 75% weniger Stickstoffemissionen als vergleichbare Kreuzfahrtschiffe) und international dran.

Das hat aber mit der Luft am Neckartor in Stuttgart oder am Ledergraben in Reutlingen und den dortigen Messergebnissen nichts messbares zu tun.

 

2.) Illegale Abgasmanipulationen

Beim Abgasskandal geht es um Autos, bei denen die Hersteller mit illegalen Methoden versucht haben, die Messungen auf dem Rollenprüfstand auszutricksen. Bei allen davon betroffenen Modellen wurde ein amtlicher Rückruf angeordnet und die Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug in einen vorschriftenkonformen Zustand zu versetzen. Der damit verbundene Rückruf ist zu über 97 Prozent abgearbeitet. VW hat darüber hinaus bereits eine Geldbuße von einer Milliarde Euro zahlen müssen, Audi von 800 Millionen Euro. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen noch. Der ehemalige VW-Chef Winterkorn darf derzeit das Land nicht verlassen und Audi-Chef Stadler sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft. Insgesamt haben die vom Betrug betroffenen Fahrzeuge mit den drohenden Fahrverboten in den Innenstädten nur am Rande bzw. in der Vergangenheit etwas zu tun.

 

3.) Saubere Luft

Bei der Diskussion um Dieselfahrverbote und saubere Luft dagegen geht es ganz überwiegend um ältere Fahrzeuge, insbesondere mit Euro 4- und 5-Motoren, die rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, nämlich in Einklang mit den Abgasnormen, die damals galten. (Achtung: Die Motorklassifizierung Euro 4, 5 oder 6 ist nicht mit den Ziffern der grünen oder roten Umweltplakette identisch.)

Nur weil wir heute in einigen Innenstädten zu hohe Stickoxidwerte messen, kann die Autoindustrie nicht dazu verpflichtet werden, diese Fahrzeuge auf eigene Kosten nachzurüsten. Dafür gibt es schlichtweg keine Rechtsgrundlage, denn es geht hier um Fahrzeuge, die rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden und die auch allesamt über eine gültige Zulassung verfügen. Dass nun trotzdem darüber nachgedacht wird, sie mit einem Fahrverbot zu belegen, liegt allein daran, dass in einigen unserer Städte zu hohe NO2-Werte gemessen werden, die die europäisch festgelegten Luftqualitätsgrenzwerte überschreiten.

Das Thema wird derzeit nur in Deutschland diskutiert, was sicher auch mit unserer nationalen Eigenart zu tun hat bei Risiken immer sofort in Panik zu verfallen (siehe Waldsterben, BSE, Saurer Regen, Ozonloch, Atomenergie, Vogelgrippe, Glyphosat, uvm.). Fahrverbote gibt es aber sehr wohl auch in anderen Städten dieser Welt. Dort wird es nur anders genannt. So zum Beispiel die City-Maut in London, Oslo oder im kommenden Jahr in Paris, Verkehrsbeschränkungen in Rom, Elektroautoquote in Hong-Kong und anderen chinesischen Städten, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat klar geurteilt, dass Fahrverbote zwar – und nur als letztes Mittel – verhängt werden können, aber die Verhältnismäßigkeit dabei gewahrt werden muss, sprich, die Einschränkung der Bürger so gering wie möglich zu halten ist. Deshalb sollten nur streckenweise Fahrverbote, nicht für ganze Zonen oder Innenstadtbereiche verhängt werden. Die jüngsten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu Stuttgart und Frankfurt halten diese Beschränkung nicht ein. Dennoch hat sich die baden-württembergische Landesregierung auf Druck der Grünen entschieden, gegen dieses Urteil nicht in Berufung zu gehen. Sie nimmt also die übermäßige Beeinträchtigung der Bürger billigend in Kauf. Die hessische Landesregierung dagegen hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt.

Auf dem Koalitionsgipfel zum Diesel hat die Bundesregierung einiges auf den Weg gebracht, um den von den Fahrverboten betroffenen Fahrern von Euro 4- und Euro 5-Dieseln zu helfen. Dabei ist es auch gelungen, dass die deutsche Automobilindustrie (also nur VW, Audi, Mercedes, Opel und BMW, nicht aber Renault, Chrysler, Subaru oder andere Hersteller!) sich mit hohen Beträgen freiwillig an Nachrüstung, Umtausch oder Ersatzkauf an vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeugen beteiligt. Details zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses finden Sie unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/konzept-FAQ.html?nn=12830

Unser Ziel ist es nach wie vor, Fahrverbote zu verhindern. Dazu unterstützen wir die betroffenen Städte und Gemeinden rechtlich und finanziell. Auch Reutlingen hat davon schon mehrfach und in Millionenhöhe profitiert. Das tun wir nicht, um – wie oft gesagt wird – Manager oder Aktionäre oder Konzerne zu verschonen. Ich glaube, jedem in Baden-Württemberg muss sehr bewusst sein, wie viele Arbeitsplätze und Familien an diesen Firmen und am Auto und seiner Herstellung hängen, gerade auch bei den Zulieferern bei uns im Kreis. An die denken wir genauso wie an die vielen Autofahrer, die sich eben nicht permanent ein neues Fahrzeug kaufen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Donth MdB

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