„Das Urteil ist ein Paukenschlag und historisch einmalig“
Sämtliche Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel eingereicht. Konkret hatte die CDU/CSU-Fraktion in Karlsruhe überprüfen lassen, ob die Ampel die noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, in den sogenannten Klimatransformationsfonds (KTF) verschieben durfte. Die Summe wurde 2021 verbucht, sollte aber in den Folgejahren erst ausgegeben werden. Der Fonds ist ein klassischer Schattenhaushalt, mit dem die Schuldenbremse für den regulären Jahreshaushalt des Bundes umgangen werden sollte. Gestern erfolgte der Paukenschlag: Das höchste deutsche Gericht hatte der Klage der Union in allen Punkten Recht gegeben und den Nachtragshaushalt der Ampel für nichtig und mit dem Grundgesetzt als unvereinbar erklärt. Auch die Einhaltung der Schuldenbremse wurde gestärkt.
Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Reutlingen Michael Donth (CDU):
„Das heutige Urteil ist ein Paukenschlag. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt für nichtig und mit dem Grundgesetz als unvereinbar erklärt. Karlsruhe hat damit die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden einen Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Das Urteil zeigt erneut, wie unfähig diese Regierung ist.
Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Wir brauchen eine seriöse Haushaltspolitik und dazu gehört definitiv kein Schuldenmachen als gäbe es kein Morgen.“