Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes

Das SGB II regelt die Hilfe für Arbeitslose in der Grundsicherung. Mit der Einführung des „Bürgergeldes“ plant die Ampelkoalition eine umfassende Reform. Dabei sollen die Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus angehoben werden, zudem wird u.a. eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt und das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht. Wir finden: Das Bürgergeldgesetz steht für verwalten, nicht für aktivieren. Es setzt die falschen Schwerpunkte. Das SGB II und das mit ihm eingeführte Prinzip des Förderns und Forderns haben sich hingegen bewährt. Nach 17 Jahren praktischer Erfahrung mit dem SGB II wollen wir die Hilfen für Arbeitslose in der Grundsicherung optimieren. Unser Fokus liegt auf dem Fördern von Menschen und der Vermittlung in Arbeit. Denn nur mit der Aufnahme einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit dauerhaft und nachhaltig beendet werden. Deshalb wollen wir mit einem Maßnahmenpaket aus verbesserter Vermittlung und intensiverer Betreuung sowie Strukturverbesserungen dafür sorgen, dass so viele Menschen wie möglich schnell und nachhaltig in Arbeit vermittelt werden.


GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner