20. März 2025 | Nr. 77

Inhalt

1. FAQ Grundgesetzänderung und Sondervermögen

2. Phasen der Koalitionsverhandlungen

3. Organisationsstruktur

4. Arbeitsgruppen

5. Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin nominiert

6. Termine im Wahlkreis

Liebe Leserin, lieber Leser,

drei Wochen nach der Bundestagswahl will ich mich nach einer sehr kurzen, aber doch inhaltsschweren Sitzungswoche bei Ihnen melden. Auch weil mich sehr viele, zum großen Teil aufgebrachte Nachrichten und Mails erreicht haben.

Die Bundestagswahl haben wir als Union zwar als stärkste Kraft gewonnen, wir können aber nicht alleine regieren. Von daher passiert etwas, was eigentlich ganz normal ist, wir mussten uns nach dem Wahltag nach einem Koalitionspartner umschauen. Und daraus folgt etwas, was auch normal und systembedingt ist, wir müssen mit diesem Partner verhandeln, zu welchen Bedingungen eine Zusammenarbeit möglich ist. Das bedingt, Kompromisse einzugehen und ja, leider auch in Kauf zu nehmen, dass wir das ein oder andere mittragen müssen, was wir im Wahlkampf (als wir vorgetragen hatten, was wir als Union machen wollen) noch abgelehnt hatten. Manche beschimpfen uns deshalb als Volksverräter oder Wahlbetrüger.

Hinzu kommt, dass sich durch die amerikanische Administration die politische Weltlage dramatisch verändert hat. Innerhalb von knapp zwei Wochen ist unseren Verhandlern unter Friedrich Merz gelungen, mit der SPD eine Basis zu finden, auf die man Koalitionsverhandlungen aufbauen kann.

Leider kam dabei zuerst der Konsens zur Ausnahme von bestimmten Ausgaben von der Schuldenbremse heraus. Seit dem Eklat im Weißen Haus ist aber definitiv klar: Wir Europäer und auch wir Deutschen müssen uns militärisch selbst verteidigen können. Dazu brauchen wir deutlich mehr Geld für die Bundeswehr. Deshalb wurde vereinbart, ein Sondervermögen - richtigerweise Sonderschulden - für die Verteidigung zu ermöglichen. Militärausgaben in Höhe von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) verbleiben im Bundeshaushalt und müssen weiterhin aus diesem heraus unter Einhaltung der Schuldenbremse finanziert werden. Aktuell sind das etwa 43 Milliarden Euro im Jahr. Darüber hinausgehende Ausgaben können kreditfinanziert sein ohne auf die Schuldenbremse angerechnet zu werden. Und weil wir für diese Regelung im Grundgesetz nicht nur eine 2/3-Mehrheit im Bundestag brauchen (CDU/CSU + SPD + Grüne), sondern auch im Bundesrat, entstanden auch von dort Forderungen.

So kam es, dass wir zusätzlich ein schuldenfinanziertes Investitionspaket von 500 Milliarden Euro über 12 Jahre beschlossen haben. Von diesen gehen 100 Milliarden Euro über 12 Jahre an Länder und Kommunen und 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds, ebenfalls auf 12 Jahre. Damit wollen wir Investitionen in unsere Infrastruktur, um unser Land wieder nach vorne zu bringen, unterstützen.

Neben diesen schweren Finanzvereinbarungen wurden im Sondierungspapier aber noch weit mehr Punkte vereinbart, die vor allem uns als CDU und CSU ganz besonders wichtig waren:

  • Abschaffung des Bürgergeldes, Rückkehr zu einer Grundsicherung
  • Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
  • Zurückweisungen von Migranten an unseren Außengrenzen
  • Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsländer
  • Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan
  • Rücknahme der Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen im Lokal 
    (7 % statt 19%)
  • Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung für Landwirte
  • Steuerfreiheit auf Überstundenzuschläge
  • Reduzierung der Bürokratie um 25 Prozent

und vieles mehr. Das 11-seitige Sondierungspapier können Sie hier nachlesen und herunterladen.

Seit letzter Woche sind unsere Verhandlungsteams dabei, diese und weitere Punkte nun auszuhandeln und zu vertiefen. Dabei haben wir zwei Hauptziele: Wir müssen die Wirtschaft wieder in Gang bekommen und unseren Staat grundlegend modernisieren. Wobei letzteres auch notwendig ist, um ersteres auf den Weg zu bringen.

Wir haben noch viel vor und das wird auch nicht einfach oder leicht werden. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das hinbekommen können.

Ihr

Michael Donth MdB

Michael Donth
Mitglied des Deutschen Bundestages

Büro Berlin | Platz der Republik 1, 11011 Berlin | Tel.: 030 / 227 778 17

Büro Reutlingen | Seestraße 6-8, 72764 Reutlingen | Tel.: 07121 / 385 445

michael.donth@bundestag.de | www.michael-donth.de

1. FAQ Grundgesetz und Sondervermögen

Wieso hat der Bundestag das Grundgesetz geändert?

Die Sicherheitslage in Europa hat sich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und durch neue Prioritäten der USA deutlich verändert. Das bedeutet, dass Deutschland und Europa in den kommenden Jahren deutlich mehr in die eigene Verteidigungsfähigkeit investieren müssen.

Zugleich stehen Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der vergangenen Jahre und angesichts eines angestauten Erneuerungsbedarfs in der Infrastruktur vor großen Herausforderungen. Diese sind mit großen Finanzierungsbedarfen, die unabhängig von der konjunkturellen Lage sind, verbunden. Konkret bedeutet dies Investitionen z. B. in den Bereichen Verkehrs-, Energie- und Bildungsinfrastruktur oder auch Digitalisierung.

Darüber hinaus müssen wir unsere Infrastruktur durch zusätzliche Investitionen ertüchtigen, um eine neue wirtschaftliche Dynamik zu entfachen. Auch setzt die tatsächliche Verteidigungsfähigkeit eine ausgebaute, funktionierende und moderne Infrastruktur voraus.

Schafft der Bundestag damit die Schuldenbremse ab?

Nein. Die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse wird durch diese Grundgesetzänderung nicht abgeschafft. Vielmehr schaffen wir eine limitierte Bereichsausnahme vor allem für Verteidigungsausgaben, einen eng begrenzten zusätzlichen Verschuldungsspielraum für die Länder – analog zum Bund – und ein Sondervermögen für die Infrastruktur.

Was wird mit dem zusätzlichen Geld finanziert?

Mit dem zusätzlichen Geld verfolgen wir drei konkrete Ziele.

Wir investieren in unsere Verteidigungsfähigkeit und den Schutz Deutschlands. Dazu nehmen wir die Verteidigungsausgaben, Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenbremse aus. Das heißt diese können künftig durch Kredite finanziert werden.

Wir investieren in unsere Infrastruktur. Dazu schaffen wir ein Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro, von dem Länder und Kommunen 100 Mrd. Euro zugutekommen und 100 Mrd. Euro dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt werden.

Wir passen die Regeln zur Schuldenaufnahme für Länder so an, dass den Ländern zukünftig – analog zum Bund – eine jährliche strukturelle Nettokreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist, um ihre Kernaufgaben zu bewältigen.

Ist Klimaneutralität jetzt ein Staatsziel?

Nein. Art. 143 h des Grundgesetzes (GG) sieht in der neuen Fassung eine Kreditermächtigung – Sondervermögen – vor „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“. Damit handelt es sich bei dem Verweis auf Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 um eine auf das Sondervermögen begrenzte finanzverfassungsrechtliche Zweckbindung, nicht aber um ein Staatsziel, wie sie in Art. 20 a GG festgeschrieben sind. Dies entspricht auch der Auffassung renommierter Verfassungsrechtler, die sich hierzu jüngst zu Wort gemeldet haben.

Müssen alle Investitionen einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten?

Nein. Der Gesetzestext sagt eindeutig, dass das Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich um zwei getrennte, nebeneinanderstehende Zweckbestimmungen, wie auch die doppelte Nennung „zusätzliche“ deutlich macht. Investitionen aus dem Sondervermögen müssen also nicht gleichzeitig der Infrastruktur und der Klimaneutralität dienen, sondern nur einem dieser beiden alternativen Zwecke.

Können wir die zusätzlichen Investitionen überhaupt umsetzen?

Um die zusätzlichen Investitionen umsetzen zu können und unserem Land damit den dringend erforderlichen Schub zu geben, wollen wir sie in ein breites Reformprogramm einbetten: Wir wollen unsere Verwaltung effizienter machen, Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, Bürokratie entschiedenen zurückbauen und mehr Anreize für Arbeit setzen (u.a. grundsätzliche Reform des „Bürgergelds“). So werden wir dafür sorgen, dass unser Land wieder funktioniert und sich die zusätzlichen Investitionen voll auszahlen. Diese Reformen werden die Wachstumsimpulse setzen, die wir für ein stabiles Wirtschaftswachstum und eine starke Wirtschaft benötigen, um die großen Herausforderungen für unser Land erfolgreich zu meistern.

2. Phasen der Koalitionsverhandlungen

Auftakt: Treffen der Arbeitsgruppen

Am 13. März trafen sich die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD mit den verantwortlichen Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgruppen zu einer Auftaktsitzung im Konrad-Adenauer-Haus. Im Anschluss daran begann die Arbeit in den Facharbeitsgruppen.

Arbeitsgruppenhase

Vom 13. bis 24. März tagen in einer die Fachgruppen zu den einzelnen Themenbereichen. Hier werden die Inhalte und Ziele der künftigen Koalition zwischen den Vertretern von CDU, CSU und SPD grundsätzlich abgestimmt.

Redaktionsphase

An die Arbeitsgruppenphase soll sich eine dreitägige Redaktionsphase anschließen, in der die Ergebnisse zusammengefasst werden. Hier wird auch festgehalten, wo es noch Unterschiede gibt.

Clearingphase

In der anschließenden Clearingphase werden letzte Uneinigkeiten und unklare Formulierung ausgeräumt. Im Anschluss daran soll Anfang April die Schlussredaktion folgen. Danach liegt ein fertiges Dokument vor, das den drei Parteien zur Zustimmung zugeht.

Parteiinterne Abstimmungsphase

Im Anschluss folgt die Parteiinterne Abstimmungsphase, jeweils getrennt in CDU, CSU und SPD. Dem fertigen Dokument muss jetzt durch die zuständigen Parteigremien zugestimmt werden. In der CDU ist das der CDU-Bundesausschuss, der sogenannte Kleine Parteitag. Nach der Zustimmung der Parteien folgt die Unterzeichnung des vereinbarten Koalitionsvertrages.

3. Organisationsstruktur

4. Arbeitsgruppen

In 16 Arbeitsgruppen wird der Koalitionsvertrag erarbeitet. Sie umfassen alle zentralen Themen- und Aufgabenbereiche. Hinweis: In der AG 17 geht es um übergeordnete Fragestellungen der Arbeitsweise der Bundesregierung und Fraktionen und des Wahlrechts (nicht abgebildet).

5. Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin nominiert

Julia Klöckner wurde am vergangenen Montag einstimmig von unserer Fraktion als Kandidatin für das Amt der Bundestagspräsidentin vorgeschlagen. Diese wird traditionell in der konstituierenden Sitzung des neuen Deutschen Bundestages (am Dienstag, 25. März 2025) gewählt.

Die 52-jährige Abgeordnete aus Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz, die in der auslaufenden Wahlperiode wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion war, formulierte als ihr Ziel, aus dem Deutschen Bundestag „das modernste Parlament“ formen zu wollen. Sie stellte eine umfassende Digitalisierung und Verschlankung der Verwaltungsprozesse in Aussicht. „Die Demokratie entwickelt sich“, sagte Klöckner. Auch die Funktionsweise der Volksvertretung müsse daher optimiert werden. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der Bundestag als Ort lebhafter Debatten, des Austauschs von Argumenten und der Suche nach Lösungen ein Vorbild für die Gesellschaft sein müsse. Sie werde daher Wert auf einen respektvollen Umgang der Abgeordneten untereinander, auf geordnete Verfahren und die Einhaltung von Regeln legen.

„Julia Klöckner besitzt eine umfangreiche parlamentarische Erfahrung, sowohl als Abgeordnete einer Regierungsfraktion als auch als Abgeordnete einer Oppositionsfraktion. Dieses Haus hier ist das Herz unserer Demokratie und die Präsidentin wird darauf zu achten haben, dass dieses Herz nicht beschädigt wird. Und deswegen haben wir heute Julia Klöckner mit großem Vertrauen und auch einigen Erwartungen für dieses Amt nominiert. Wir sind sicher dass sie dieser Herausforderung gerecht wird“, so Friedrich Merz.

6. Termine im Wahlkreis

19. März 2025, 19.00 Uhr, Videokonferenz
CDU Live mit dem Generalsekretär der CDU Deutschlands, Carsten Linnemann MdB und der stellvertretenden Generalsekretärin der CDU Deutschlands, Christina Stumpp MdB zu den Koalitionsverhandlungen

19. März 2025, 20.00 Uhr, Tübingen
Beiratssitzung Pro RegioStadtbahn e. V.

20. März 2025, 9.00 Uhr, Reutlingen
Austausch mit dem IHK-Dienstleistungsausschuss zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen

20. März 2025, 14.00 Uhr, Reutlingen
Geburtstagsbesuch zum 85. Geburtstag bei Landrat a. D. Dr. Edgar Wais

20. März 2025, 20.00 Uhr, Reutlingen
Premiere von "Thuns komische Werke" im Theater Die Tonne Reutlingen

21. März 2025, 8.30 Uhr, Videokonferenz
Besprechung bzgl. der Betreuung des Wahlkreises Tübingen

21. März 2025, 10.00 Uhr, Reutlingen
Austausch mit Vertretern der Jugend- und Drogenberatung Reutlingen

21. März 2025, 13.30 Uhr, Albstadt
Verbandsversammlung Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb

21. März 2025, 16.30 Uhr, Reutlingen
Geburtstagsbesuch zum 88. Geburtstag bei Staatsminister a. D. Anton Pfeifer

21. März 2025, 19.00 Uhr, Römerstein-Böhringen
Männervesper mit Knut Kircher (ehemaliger Bundesliga- und FIFA-Schiedsrichter) zum Thema "Freude am Entscheiden"

22. März 2025, 13.30 Uhr, Trochtelfingen-Wilsingen
Hauptversammlung des Blasmusikverbandes Neckar-Alb e. V.

24. März - 26. März 2025, Berlin
Verkürzte Sitzungswoche im Deutschen Bundestag in Berlin mit der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages und der Wahl der Bundestagspräsidentin

 

Weitere Termine finden Sie auf meiner Homepage unter www.michael-donth.de/termine.

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Michael Donth MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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