11. Oktober 2024 | Nr. 69

Inhalt

1. Die politische Lage in Deutschland

2. Die Woche im Parlament

3. Daten und Fakten

4. In eigener Sache

5. Terminauswahl im Wahlkreis

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich bekomme in diesen Tagen immer wieder Nachrichten mit der Aufforderung, man müsse die rechtsextreme AfD jetzt verbieten. Befeuert werden diese Wünsche dadurch, dass eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestages derzeit parteiübergreifend Unterstützer für solch einen Verbotsantrag sammeln. Darüber haben auch die Medien berichtet. Aber bringt das etwas? Hat solch ein Verbot Aussicht auf Erfolg? Ich meine nein.

Parteien zu verbieten ist gar nicht so einfach. Das Grundgesetz stellt dafür hohe Hürden auf. Parteien dürfen unser System ablehnen, sie dürfen es aber nicht aktiv bekämpfen. Deshalb nennt man unsere Verfassung auch die einer wehrhaften Demokratie. Anders als die der Weimarer Republik, die sich nicht gegen ihre Feinde von ganz rechts wehren konnte. Aber das scharfe Schwert eines Parteienverbotes ist vorsichtig einzusetzen; es setzt gewissenhafte Prüfungen voraus. Und deshalb muss ich für ein Parteienverbot diese aktiv-kämpferische Grundhaltung nachweisen. Das ist gar nicht so einfach bei der AfD, jedenfalls nicht deutschlandweit. Und vor allen Dingen kann der Bundestag das gar nicht beurteilen. Das können nur die Landesregierungen und die Bundesregierung, die auf ihre Verfassungsschutzämter zurückgreifen können. Die müssen das ermitteln und gerichtsfeste Beweise sammeln. Zudem: Ein Verbotsverfahren ist extrem langwierig, kann mehrere Jahre dauern und bis zu einer solchen Entscheidung hätte die AfD ein weiteres Mobilisierungsthema, könnte sich als Opfer von ungerechtfertigter Verfolgung durch die aus ihrer (falschen) Sicht intoleranten „Altparteien“ darstellen. Also gut gemeint, ABER nicht wirklich gut gemacht, wenn man derzeit ein AfD-Verbot versuchen würde. Was hilft wirklich gegen die AfD? Wir müssen die AfD politisch stellen, im politischen Wettbewerb. Das heißt übrigens auch, dass wir das Gegenteil von dem machen müssen, was die Ampel gerade macht. Wir müssen gute und vernünftige Politik machen. Eine Migrations-, Energie-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Vernunft über Ideologie stellt die damit Probleme löst und ohne Bevormundung und Gängelei auskommt. Das ist das, was wir brauchen. Womit wir aufzeigen können, dass von der AfD nur heiße Luft kommt, dass sie keine echten Lösungen anbietet. Wir müssen die echten Lösungen aufzeigen.

Unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt hat es auf seine ihm eigene Art deutlich auf den Punkt gebracht: „Man kann die AfD nicht wegverbrieten, man kann sie nur wegregieren.“ So ist es.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Ihr

Michael Donth MdB

Michael Donth
Mitglied des Deutschen Bundestages

Büro Berlin | Platz der Republik 1, 11011 Berlin | Tel.: 030 / 227 778 17

Büro Reutlingen | Seestraße 6-8, 72764 Reutlingen | Tel.: 07121 / 385 445

michael.donth@bundestag.de | www.michael-donth.de

1. Die politische Lage in Deutschland

Vereinbarte Debatte: 7. Oktober – Ein Jahre nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel

Die Bilder des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben sich in unser Gedächtnis eingebrannt. Unsere Gedanken sind seither bei den unschuldigen Opfern, bei den Geiseln sowie bei ihren Angehörigen. Auch ein Jahr nach dieser Zäsur tut Israel weiter das Notwendige, um seine eigene Sicherheit wiederherzustellen. Der Iran und seine verbündeten Terrororganisationen – Hamas, Hisbollah und Huthi – attackieren die einzige Demokratie der Region weiter ununterbrochen. Den israelischen Streitkräften ist es gelungen, die Führungsstrukturen dieser Organisationen entscheidend zu schwächen. “Deutsche Staatsräson“ und Solidarität mit Israel wurden dagegen mehrfach durch fragwürdiges Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in den Vereinten Nationen oder durch unpassende Kommunikation des Auswärtigen Amtes düpiert.

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Unser Antrag: Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen

In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich in mehr als 600.000 gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Körperschaften und Initiativen. Ihr Engagement ist vielseitig: In Sport- und Kulturvereinen, in den Kirchen oder der Wohlfahrtspflege, bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz und im Technischen Hilfswerk, im Natur- und Umweltschutz – ganz allgemein beim Einsatz für unsere Gesellschaft und für andere Menschen. Besonders in ländlichen Regionen ist ehrenamtliches Engagement eine tragende Säule für ein lebendiges und funktionierendes Gemeinwesen. Ehrenamtlern gebührt dafür große Anerkennung. Trotz dieses Engagements sehen sich viele Ehrenamtler und Vereine mit zunehmender Bürokratie und staatlichen Auflagen konfrontiert. Diese bürokratischen Hürden erschweren das Engagement und die Vereinsarbeit erheblich. Wo Ehrenamtler und Vereine einfach nur ihre Tätigkeiten für unsere Gesellschaft ausüben möchten, legt ihnen der Staat immer wieder bürokratische Fesseln an.

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Unsere Gesetzesinitiativen und Anträge zur Migrationspolitik

Die Terroranschläge in Mannheim am 31. Mai und in Solingen am 23. August 2024 haben unser Land erschüttert. Am 10. September 2024 hatte die Ampelkoalition ein so genanntes „Sicherheitspaket“ öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Inhalt sollten Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Um den Weg für ein schnelles parlamentarisches Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, dieses „Sicherheitspaket“ bereits in der Haushaltswoche am 12. September 2024 in erster Lesung zu beraten. Diese erste Beratung ist nun fast einen Monat her. Die Ampel-Bundesregierung zeigt sich jedoch auch in dieser Plenarwoche handlungsunfähig. Gleichzeitig blockiert sie mit ihrer parlamentarischen Mehrheit auch die Befassung mit unseren konstruktiven Ergänzungs- und Gegenvorschlägen – ganz so, als fürchtete sie die Debatte und die Konfrontation mit dem eigenen Scheitern. 

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Aktuelle Stunde: Die deutsche Wirtschaft in der Rezession - Wirtschaftswende statt Wunsch-denken

Die führenden Wirtschaftsforschungs-institute haben in ihrer gemeinsamen Konjunkturprognose die Erwartungen an das Wirtschaftswachstum 2024 gesenkt. Sie rechnen nun mit einer erneut schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte nach der Gemeinschaftsdiagnose in diesem Jahr um 0,1 Prozent sinken. Im Frühjahr hatten die Forschungsinstitute ihre Erwartungen deutlich gesenkt und nur noch ein minimales Plus von 0,1 Prozent vorhergesagt. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumserwartung auf minus 0,2 Prozent korrigiert. Noch vor wenigen Monaten hatte die Bundesregierung mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent gerechnet. Die OECD erwartet, dass Deutschland bis mindestens 2025 eine der am langsamsten wachsenden Industrienationen bleibt. Die Wirtschaftskraft in Deutschland war bereits 2023 um 0,3 Prozent zurückgegangen. Nach 2002/2003 wäre es erst das zweite Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass das Bruttoinlandsprodukt zwei Jahre hintereinander sinkt. Der erneute Rückgang wird sich auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt, auf die zu erwartenden Steuereinnahmen und auf die Sozialversicherungen auswirken.

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2. Die Woche im Parlament

Elektromobilität in Deutschland verlässlich, nachhaltig und mit realistischen Zielen vorantreiben

Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie zu sichern, muss der Ausbau der Elektromobilität zügig vorangetrieben werden. Wir wollen die Elektromobilität weiterentwickeln und die Ladeinfrastruktur ausbauen, um so das Vertrauen der Bürger wieder zu stärken. Die Bürger sollen selbst wählen können, wie sie sich fortbewegen – starre staatliche Vorgaben lehnen wir ab. Dazu stellen wir in unserem Antrag – den wir in dieser Sitzungswoche erstmals beraten haben – insgesamt 20 Forderungen auf. Insbesondere fordern wir den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung in Deutschland auf marktwirtschaftlicher Basis. Die Bundesregierung soll zudem Maßnahmen gegen die zu hohen Ladekosten ergreifen und die Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Ladeinfrastruktur drastisch beschleunigen.

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Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen 

In dieser Sitzungswoche haben wir die parlamentarischen Beratungen zu unserem Antrag Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismus-finanzierung konsequent bekämpfen – Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben, Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen und Zollpolizei schaffen abgeschlossen. Mit dem Antrag greifen wir mehrere Punkte des im Zuge des Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes eingebrachten Antrags „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ sowie unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen/
FIU) auf.

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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungs-gerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes

In dieser Woche haben wir zwei Gesetzentwürfe erstmalig beraten, die der Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen: Den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Diese bringen wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen ein. Mit dieser Änderung des Grundgesetzes werden wir bestimmte Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festschreiben. Dies betrifft: Den Status des BVerfG als Verfassungsorgan; den Schutz der Grundstruktur des Gerichts, also die Gliederung in zwei Senate und die Zahl der Richter (8 pro Senat); die Amtszeit (12 Jahre) und die Altersgrenze (68 Jahre) der Bundesverfassungsrichter, sowie den Ausschluss der Wiederwahl von Bundesverfassungsrichtern, sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers. Darüber hinaus schreiben wir die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts im Grundgesetz fest. Dabei stellen wir auch klar, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, ein vom BVerfG für nichtig erklärtes Gesetz erneut – in verfassungsgemäßer Form – in Kraft zu setzen.

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Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zukunftsfest machen

Gute Versorgung unserer Kleinsten und deren Familien muss hohe Priorität haben. Neben einer auskömmlichen Finanzierung braucht es Kooperation zwischen Fachärzten, Hebammen, Pflegekräften und Medizinischen Fachangestellten. Kurz: Es braucht das richtige Team am richtigen Ort. Die zentrale Forderung unseres Antrags – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – lautet: Wir wollen verhindern, dass es im Rahmen der Krankenhausreform zu einer Verschlechterung der Versorgungslage kommt. Schwangere und Familien brauchen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige stationäre und ambulante Versorgung. Daher schlagen wir u.a. vor, hebammengeleitete Kreissäle stärker zu fördern, das Hebammenstellen-förderprogramm weiterzuentwickeln sowie berufliche Weiterbildungs-möglichkeiten für die Hebammen zu stärken.

Wir wollen die Länder darin unterstützen, analog zur Landarztquote die Einführung einer Kinderarztquote zu prüfen und hierfür gesonderte Studienplätze zur Verfügung zu stellen sowie Kinder- und Jugendmedizin als verpflichtenden Teil der Ausbildung festhalten. 

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Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden

In erster Lesung haben wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfe-leistenden beraten. Mit diesem Gesetz wollen wir die strafgesetzlichen Normen ausweiten und verschärfen, die Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen (§ 115 Absatz 3 StGB), aber auch auf allgemein Hilfeleistende besonders unter Strafe stellen. Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäter und andere Einsatzkräfte stehen täglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit ein. Mit unserem Gesetzentwurf wird der Strafrahmen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Hilfeleistende deutlich angehoben. Zudem wird der Schutz auf Situationen erweitert, in denen die Tat „in Beziehung auf“ den Dienst begangen wird, auch außerhalb einer direkten Diensthandlung.

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Benachteiligung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen beenden – Besserstellungsverbot flexibilisieren

Gemeinnützige Forschungs-einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland an das sog. Besserstellungsverbot zu halten, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und dabei nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes die Möglichkeit auf eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungs-einrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte massiv benachteiligt. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Benachteiligung zu beenden und gemeinnützige Forschungs-einrichtungen flexibler vom Besserstellungsverbot auszunehmen.

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Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben – ist es, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen zu beschleunigen. Im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sollen laut Ampel Verfahrensdauern halbiert werden. Dies erfordere insgesamt effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die direkten Förderinstrumente ergänzen müssten. Hierbei nähme, so die Ampel weiter, die Vereinfachung und die daraus folgende Beschleunigung der Genehmigungsverfahren insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren eine zentrale Rolle ein.

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Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung

Mit der Novelle des Baugesetzbuchs – die wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben – will die Bundesregierung die Schaffung von Wohnraum ausweiten und beschleunigen, Verfahren vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels stärken. Dabei sollen Vorhaben aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sowie des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung umgesetzt werden. Zudem sollen mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführte Instrumente weiterentwickelt und entfristet bzw. verlängert werden.  Der Gesetzentwurf umfasst überdies Regelungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Geothermie und der Windenergie an Land (§ 249 BauGB-E). In Reaktion auf die Ahrtal-Flut werden die Befugnisse der Kommunen in Bezug auf Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeweitet, u.a. indem die „wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung in das Baugesetzbuch aufgenommen wird. Aus unserer Sicht ist der seit mehr als anderthalb Jahren angekündigte Entwurf einer großen BauGB-Novelle nicht ausreichend, um die Rahmenbedingungen für den dringend benötigten Wohnungsbau zu verbessern.

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Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikations-netzen

In erster Lesung haben wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen beraten. Mit dem sogenannten TK-NaBeG wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) punktuell überarbeitet und geändert. Nach Angaben der Bundesregierung soll so der Netzausbau beschleunigt und entbürokratisiert sowie eine effizientere Datennutzung gewährleistet werden. Dazu soll künftig u.a. der Ausbau der Mobilfunknetze im „überragenden öffentliche Interesse“ liegen. Dies war über Monate ein zentraler Zeitpunkt zwischen den Ampelparteien. Wie üblich konnte dieser Streit nur durch einen komplizierten und ineffizienten Formelkompromiss beigelegt werden. 

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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Mit dem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche erstmals beraten haben – verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen.  So wird der Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch gesetzlich verankert, ebenso der Betroffenenrat, der die Belange der Opfer vertritt. Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Anwendung von Schutzkonzepten in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe, die gesetzliche Verankerung einer medizinischen Kinderschutzhotline sowie die Schaffung eines Forschungszentrums zu sexueller Gewalt. Der Gesetzentwurf greift wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Fraktion auf, die wir bereits in unserem Positionspapier „Kinderschutz 4.0 – Unsere Agenda für den Schutz von Kindern in der digitalen Welt“ aufgestellt haben, und geht insoweit in die richtige Richtung. Anpassungen, insbesondere zur Sicherstellung der 24-Stunden-Erreichbarkeit der medizinischen Kinderschutzhotline, sind jedoch notwendig..

3. Daten und Fakten

13. Oktober 1930: Jungfernflug der Tante Ju

In Berlin startet am 13. Oktober 1930 die von Hugo Junkers entworfene Transportmaschine Ju 52 zu ihrem Jungfernflug. Die von Diplomingenieur Ernst Zindel mitentwickelte Maschine wird ingsesamt über 5.000 Mal hergestellt. Das Flugzeug mit dem Spitznamen "Tante Ju" ist ein Alleskönner. Es kommt in der ganzen Welt zum Einsatz, transportiert Passagiere der Lufthansa und fliegt im Zweiten Weltkrieg als Bomber.

Auch bei der Erkundung von Fernverkehrsstrecken spielt sie eine Rolle. Schon 1934 wird ein Fernflug von Berlin nach Shanghai durchgeführt, 1936 und 1937 finden mehrfach Flüge nach China über Afghanistan statt. Dabei wird das Pamir-Gebirge in Höhen von 4.000 bis 5.000 Meter überflogen. Bis 1945 dient die Ju 52 als Standardmodell der Lufthansa. Heute sind noch eine Handvoll der Maschinen flugfähig.

11. Oktober 1956: Verkehrssünderkartei wird beschlossen

In der Zeit des Wirtschaftswunders wird das Auto zum Statussymbol. In der Folge boomt der Verkehr, die Zahl der Fahrzeuge steigt rasant und Unfälle, sowie Verkehrsverstöße nehmen deutlich zu. Deshalb beschließt der Bundestag am 11. Oktober 1956 als "Instrument der Verkehrserziehung" die Einrichtung der Flensburger "Verkehrssünderkartei". Allerdings werden erst am 2. Januar 1958 die ersten Strafpunkte westdeutscher Autofahrer eingetragen.

In der DDR werden Verkehrssünden direkt in den Führerschein gestempelt. Dieses Kärtchen heißt im Volksmund "Stempelschein" und offiziell "Berechtigungsschein". Je nach Schwere des Verkehrsdelikts kann die Volkspolizei bis zu vier Stempel eintragen. Wer innerhalb der Ablauffrist insgesamt fünf Stempel "erntet", wird mit einem Fahrverbot bestraft. Und noch einen Unterschied zur BRD gibt es: In der DDR gibt es keinen Bußgeldkatalog, die Verkehrspolizisten entscheiden nach ihrem eigenen Regelwerk.

12. Oktober 2012: EU erhält Friedensnobelpreis

Am 12. Oktober 2012 erhält die Europäische Union den Friedensnobelpreis. In der Begründung des Nobelpreiskomitees steht unter anderem, dass die EU "mehr als sechs Jahrzehnte zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa beigetragen" hat. Von ehemaligen Nobelpreisträgern hagelt es allerdings auch Kritik: Die EU würde unter anderem mit Waffenexporten indirekt zu Krieg und Krisen beitragen. Auch werden der EU Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Asyl- und Flüchtlingspolitik vorgeworfen. Die Preisverleihung findet am 10. Dezember 2012 in Oslo statt. Der Nobelpreis wird von dem Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy, dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jose Manuel Barroso und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz entgegengenommen. Das Preisgeld von umgerechnet 930.000 Euro wird von der EU auf zwei Millionen Euro aufgestockt und an Projekte gestiftet, die Kinder in Kriegs- und Krisengebieten unterstützen.

4. In eigener Sache

Michael Donth MdB: Es braucht dringend den Albaufstieg in Lichtenstein

Das Regierungspräsidium Tübingen (RP Tübingen) hat am 4. Oktober 2024 die Ergebnisse ihrer Verkehrsuntersuchung zum dringend notwendigen Albaufstieg in Lichtenstein bekanntgegeben. Michael Donth, Bundestagsabgeordneter aus Reutlingen und Verkehrspolitiker macht das Ergebnis große Sorgen: „Dass die von allen (überparteilich) bevorzugte Variante 1b laut der Verkehrsuntersuchung des Regierungspräsidiums Tübingen nicht verkehrswirksam ist, ist bitter. Aus meiner Sicht muss dieses Ergebnis dringend überprüft und mögliche Verbesserungen der Variante ins Auge gefasst werden.

Denn für mich ist klar: Die Umfahrung muss kommen! Die Menschen in Lichtenstein erwarten das zurecht von Politik und Verwaltung. Sie warten schon zu lange auf die notwendige Entlastung. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren.

Es ist gut, dass das RP Tübingen bereits mit dem Bundesverkehrsministerium in Gesprächen ist. Ich erwarte allerdings eine schnelle Klärung, wie es in Sachen B 312 weitergeht. Wenn nötig, müssen mit Hochdruck Alternativtrassen geprüft und dann auch umgesetzt werden. Ich nehme das Land und uns als Bund hierfür in die Pflicht“.

Gabriele Gaiser, Anna Mylona und Dr. Liliane Michels aus Reutlingen beim Kongress "women@cdu" in Berlin zu Gast

So viele Frauen haben wir selten bei uns im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Unsere Stv. Generalsekretärin Christina Stumpp MdB hat unter dem Motto women@cdu kommunalpolitisch aktive Frauen nach Berlin eingeladen. Ein tolles Netzwerk mit tollen Frauen - auch aus dem Landkreis Reutlingen. Gabriele Gaiser, Anna Mylona und Dr. med. Liliane Michels waren mit dabei.

Zudem konnte ich am Donnerstagvormittag Herr Manfred Allgaier aus dem Landkreis Reutlingen mit seiner Frau und deren Schwester im Deutschen Bundestag begrüßen.

Danke für Ihren Besuch!

Frage an die Bundesregierung in der Regierungsbefragung am vergangenen Mittwoch zur Digitalisierung des 49-Euro-Tickets

Am vergangenen Mittwoch fand eine Befragung der Bundesregierung statt, bei der ich auch eine Frage an Verkehrsminister Wissing zur Digitalisierung des 49-Euro-Tickets stellen konnte.

Meine Frage und die Antwort des Ministers finden Sie hier

Parlamentarischer Abend des Handwerks

Das Handwerk hatte am Donnerstagabend zum parlamentarischen Abend eingeladen. Die Handwerkskammer Reutlingen war mit ihrem Präsidenten Harald Herrmann vertreten. Und auch unser Präsident des Baden-Württembergischen Handwerks Rainer Reichhold war da.

Vielen Dank für den Austausch!

5. Termine im Wahlkreis

11. Oktober 2024 - 12. Oktober 2024, Untermarchtal
Kreisbeauftragten-Tagung der Malteser

12. Oktober 2024, 19.30 Uhr, Pfronstetten
Jubiläumskonzert "100 Jahre MGV Aichstetten"

13. Oktober 2024, 13.00 Uhr, Reutlingen
Tag der Sicherheit

13. Oktober 2024, 15.00 Uhr, Römerstein-Zainingen
Herbstfest des Musikvereins Zainingen e. V.

14. Oktober 2024 - 18. Oktober 2024, Berlin
Sitzungswoche im Deutschen Bundestag in Berlin

Weitere Termine finden Sie auf meiner Homepage unter www.michael-donth.de.

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Michael Donth MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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