17. November 2023 | Nr. 50

Inhalt

1. Die politische Lage in Deutschland

2. Die Woche im Parlament

3. Daten und Fakten

4. In eigener Sache

5. Terminauswahl im Wahlkreis

Liebe Leserin, lieber Leser,

vergangene Woche hat sich die CDU in Hessen entschieden, dass sie zukünftig nach 10 Jahren nicht mehr mit den Grünen eine Regierung bilden will, sondern mit der SPD. Das hat, so habe ich das wahrgenommen, bei den Grünen etliche schockiert. Es zeigt den Grünen aber, dass sie nicht unersetzlich und unverzichtbar sind. Vielleicht öffnet es manchen in dieser Partei die Augen, dass man nicht nur für sein Klientel, sondern für die Menschen in Deutschland Politik machen muss. Und es zeigt, dass die Grünen kein Abo auf eine Mitregierung mit der CDU haben. Ich wünsche den Kollegen im Herzen viel Erfolg und gute Nerven, denn die SPD dort ist, was man so hört, wohl nicht ganz einfach.

Während meiner Sommertour, als ich in 32 Firmen im Kreis unterwegs war, war es Thema Nr. 1: das Bürgergeld und seine Wirkung als Arbeitsbremse. Aber auch bei meinen Gesprächen vergangene Woche beim Männervesper, bei der Kolpingsfamilie oder bei der CDU in Dettingen war das, das große Thema, genauso wie bei unserem digitalen Fachgespräch mit Fachleuten zum Arbeitskräftemangel in Gastronomie und Tourismus.

Egal wo ich bin, mit wem ich rede, berichtet man mir von Fällen, wo sich Menschen ganz bewusst entscheiden nicht zu arbeiten und stattdessen lieber die Leistungen des Bürgergeldes in Anspruch zu nehmen. Nicht, weil sie blöd sind, wie Minister Heil dieser Tage das einmal sagte, sondern weil sie schlicht rechnen können. Landrat Walter aus Tübingen hat vor einigen Wochen im SWR einmal dargelegt, dass eine Familie mit zwei Kindern (und da ist es egal, ob es Menschen aus der Ukraine oder Schwaben sind) an Miete, Geldleistungen etc. das bekommt, wofür die gleiche Familie, wenn sie arbeiten und kein Geld vom Amt bekommen würde, 3.200 bis 3.500 Euro netto haben müsste - und das kann es nicht sein!

Und jetzt sollen nochmals rund 2 Mrd. Euro an Kindergrundsicherung obendrauf kommen, was tendenziell eher den Familien noch zusätzlich zukommen wird, die schon im Bürgergeld sind. Und damit verschiebt sich das Pendel noch mehr zu Lasten der arbeitenden Menschen. Deshalb hat unser Generalsekretär Carsten Linnemann MdB am Montag klargestellt, dass wir diese Bürgergeldregelungen grundlegend ändern müssen. Wir brauchen „mehr Anreize für die Jobaufnahme“ sagte er. Weiter führte er aus: „Wer nicht arbeiten will, muss das nicht tun – er kann dann aber auch nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für seinen Lebensunterhalt aufkommt“. Das ist nach meiner Meinung völlig richtig und muss dringend angegangen werden.

Am kommenden Wochenende wird der Blick der Unionsfamilie und wohl auch der Medien auf Reutlingen liegen. In der Stadthalle findet der Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg statt. Nach 12 Jahren als Landesvorsitzender wird Thomas Strobl nicht mehr für dieses Amt kandidieren. Für seine Nachfolge bewirbt sich der Fraktionsvorsitzende im Stuttgarter Landtag, Manuel Hagel MdL. Als Redner wird unser Bundesvorsitzender Friedrich Merz erwartet. Den Landesparteitag können Sie hier digital verfolgen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Ihr

Michael Donth MdB

Michael Donth
Mitglied des Deutschen Bundestages

Büro Berlin | Platz der Republik 1, 11011 Berlin | Tel.: 030 / 227 778 17

Büro Reutlingen | Seestraße 6-8, 72764 Reutlingen | Tel.: 07121 / 385 445

michael.donth@bundestag.de | www.michael-donth.de

1. Die politische Lage in Deutschland

Unser Leitantrag „Der Ukraine zum Sieg verhelfen – für eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung der Ukraine“.

Seit fast zwei Jahren verteidigen die Ukrainer ihr Land gegen den völkerrechtswidrigen und brutalen Angriff Russlands. Die Ukraine verteidigt dabei nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern auch unsere Freiheit und die europäische Sicherheitsarchitektur. Aktuell ist die ukrainische Gegenoffensive ins Stocken geraten. Umso wichtiger ist es, die Ukraine weiter entschlossen und wirkungsvoll zu unterstützen.

Unser Ziel ist und bleibt die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. Sie muss die dafür notwendige politische, militärische und finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei kommt es insbesondere auf den Faktor Zeit sowie die Qualität und Quantität der Unterstützung an. Im Gegensatz zur Bundesregierung legen wir ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem wir die Ukraine kurz-, mittel- und langfristig in ihrem Freiheitskampf unterstützen.

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Unser Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland ist aktuell sehr hoch. Die Länder und Kommunen sind inzwischen zunehmend überfordert. Ihre Infrastruktur, also z.B. das Schulsystem, die Kitas und auch Teile der Gesundheitsversorgung, gelangen an ihre Grenzen. Ein Grund für die große Zahl der Asylberber in Deutschland ist eine hohe Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten. Diese Sekundärmigration beruht u.a. auf unseren großzügigen Sozialleistungen: Bereits nach 18 Monaten werden bisher aus „Asylbewerberleistungsberechtigen“ sogenannte „Analogleistungs-berechtigte“, die einen Anspruch auf Leistungen in Höhe des Bürgergeldes haben.

Wir wollen die Bezugsdauer der Asylbewerberleistungen von 18 auf 36 Monate ausweiten. Das umfasst auch die verringerten medizinischen Leistungen. Grund dafür ist neben den o.g. Argumenten auch, dass sich die Laufzeit der Asylverfahren in Deutschland, die ein Grund für die Dauer der abgesenkten Leistungen ist, teilweise deutlich verlängert hat.

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Unsere Gesetzentwürfe zum Kampf gegen Antisemitismus

Wir blicken mit Abscheu auf den aus Anlass des Hamas-Terrors bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland offen zutage tretenden Hass und Antisemitismus. Die Zurschaustellung von Freude über Tod von Jüdinnen und Juden ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Bedauerlicherweise hat sich gezeigt, dass die strafrechtlichen Sanktionen und ausländerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des deutschen Rechtsstaats noch nicht den Erfordernissen genügen. Deshalb bringen wir in dieser Woche zwei Vorlagen mit dringend notwendigen Gesetzesverschärfungen in den Deutschen Bundestag ein: Das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“ sowie das „Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer“.

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2. Die Woche im Parlament

Rückzug der Bundesregierung aus der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stoppen – Deutsche Vermittlerorganisationen stärken

Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag ein Versprechen abgegeben: „Wir werden die institutionelle Förderung von Deutschem Akademischen Austauschdienst (DAAD) und Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) analog zum Pakt für Forschung und Innovation erhöhen." (S. 19). In unserem Antrag stellen wir fest: Das Gegenteil ist der Fall. Die Regierungskoalition kürzt bei den beiden weltweit anerkannten deutschen Vermittlerorganisationen. Die AvH hat bereits öffentlich angekündigt, Konsequenzen für ihr Fördergeschäft ziehen zu müssen. So müsse u.a. das prestigeträchtige Bundeskanzler-Stipendium für Nachwuchs-führungskräfte eingestellt werden. Diese Prioritätensetzung der aktuellen Bundesregierung ist aus unserer Sicht falsch. Sie schwächt Deutschland dabei, internationale Partnerschaften zur Lösung von großen globalen Herausforderungen wie z.B. den Klimawandel zu vertiefen.

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Fairen Strukturwandel in den ostdeutschen Kohleregionen ermöglichen – Verunsicherungen beenden

Mit dem Strukturstärkungsgesetz wurde im Jahr 2020 der Rahmen für die Gestaltung und finanzielle Absicherung des Strukturwandels in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038 gesetzt. Durch eine vorherige sorgfältig austarierte Einigung zwischen Wirtschaft, Politik, Klimaschützern und Wissenschaftlern wurde der Zeitpunkt 2038 als Ergebnis der sogenannten Kohlekommission vereinbart – ein beispielhaft breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Regionen in Ostdeutschland haben sich entsprechend zu dem geplanten Ausstieg bis 2038 bekannt. Die aktuell von der Bundesregierung begonnene Debatte um einen noch früheren Ausstiegszeitpunkt lehnen wir deshalb ab. Diese Diskussion konterkariert die Gestaltung des Strukturwandels in den ostdeutschen Kohleregionen. Es verkennt die wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs für Ostdeutschland vollständig und blendet Fragen der Energieversorgungssicherheit aus. Zudem wird dadurch der politische und gesellschaftliche Konsens zum Kohleausstieg in den Regionen und mit den Regionen insgesamt gefährdet. 

Wiederaufbau der Ukraine fördern – Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch die Wirtschaft des Landes schwer getroffen. Dies betrifft auch die Landwirtschaft der Ukraine, die oftmals als die Kornkammer Europas bezeichnet wird und die auch für die Versorgung vieler Menschen im Globalen Süden von enormer Bedeutung ist. Bereits heute sollten wir die Landwirtschaft in der Ukraine dabei unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend berieten – fordern wir, dass Deutschland hierbei eine führende Rolle übernimmt. Der Antrag zeigt auf, wie privatwirtschaftliche Investitionen mit Fokus auf den Agrarsektor in der Ukraine mit Unterstützung des Bundes gefördert werden können.

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Gesetz zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassten wir uns mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Darunter sind immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz liegen insbesondere bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vor. Durch die zahlreichen aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wir wollen Georgien und Moldau deshalb als sichere Herkunftsstaaten einstufen.

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Digitalstrategie zur Chefsache machen

Der Digital-Gipfel der Bundesregierung findet am 20./21. November 2023 in Jena statt. Aus Anlass des Gipfels ziehen wir eine Zwischenbilanz nach zwei Jahren Ampel-Digitalpolitik. Als Ergebnis stellen wir unserem Antrag fest: Deutschland verschläft unter der Ampel-geführten Bundesregierung die Digitalisierung. Die Bundesregierung ruht sich ausschließlich auf den Fortschritten der vorherigen, CDU/CSU-geführten Bundesregierung aus. Eigene Projekte: Fehlanzeige. Fortgesetzt von den Projekten der Vorgängerregierung wird dagegen in Ansätzen etwa die Breitbandförderung – leider nur eingeschränkt mit Antragsstopp im Jahr 2022 und einem sehr späten Start kurz vor Ostern im Jahr 2023. Ob und wie die digitale Bildung, welche die CDU/CSU-geführte Bundesregierung u.a. mit dem Digitalpakt Schule vorangetrieben hatte, durch die Ampel fortgesetzt wird, ist bis heute offen. Auch im OZG-Prozess – der flächendeckenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen – hat die Bundesregierung Tempo und Verbindlichkeit herausgenommen und die Mittel reduziert. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Registermodernisierung wird seit zwei Jahren aufgehalten.

Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten

In unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig berieten – werden angesichts der sich verstetigenden Medikamentenengpässe zahlreiche Maßnahmen gefordert, um die Rahmenbedingungen für Arzneimittelhersteller zu verbessern. Auch soll der Pharmadialog als Dialogformat wiederbelebt werden. Zugleich sollen die Vor-Ort-Apotheken eine stärkere Stellung erhalten, um die Abgabe von Arzneimittel besser bewerkstelligen zu können. Insbesondere auf Kinderarzneimittel legen wir unserem Antrag einen Fokus. Wir fordern eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen, die zur Bewältigung von Lieferengpässen und Versorgungsmängeln bei Arzneimitteln beitragen. Wir greifen zudem viele Punkte auf, die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November im Beschluss „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung“ gefordert wurden und damit für die Bundesregierung und die Koalition eigentlich selbstverständlich sein müssten.

Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken

Mit unserem Antrag, den wir in erster Lesung berieten, fordern wir: Die Arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 12 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. 

Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten

Die Betreuervergütung ist nach einer Erhöhung im Jahr 2019 unverändert geblieben; seither haben sich die Kosten für Organisation, Fahrtkosten, Tarifsteigerungen und Energiekosten stark erhöht. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten haben – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, substanzielle Verbesserungen für die Betreuer zu erreichen. Die öffentliche Anhörung zu unserem Vorschlag – unter Beteiligung zahlreicher Experten – hat ergeben, dass die Finanzierungssituation der Betreuungsvereine und freien Betreuer prekär ist. Parallel dazu debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes.

Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen

An der Integrität unserer Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gibt es keine ernsthaften Zweifel. Alle Untersuchungen und Lageberichte der letzten Jahre zeigen übereinstimmend, dass unsere Staatsdienerinnen und -diener bis auf sehr wenige Ausnahmen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Unter Demokraten sollte aber Einigkeit herrschen: Jeder extremistische Einzelfall ist einer zu viel. Menschen mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Ansichten und Handlungen haben im Staatsdienst nichts verloren. Wer hoheitlich tätig wird, darf dies ausschließlich in dem vom Grundgesetz vorgegebenen und durch Recht und Gesetz ausgestalteten Rahmen tun. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – verfolgen wir deshalb das Ziel, Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen und möglichen Tendenzen bereits im Vorfeld konsequent entgegenzuwirken. 

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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Mit dem Gesetz will die Ampel das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. 

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Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen 

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland sichern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Aktie als Vermögensanlage verbessern. Dies betrifft insbesondere die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den persönlichen Vermögensaufbau und damit auch die Altersvorsorge. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu sollen Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden. Wir schlagen in unseren Anträgen zahlreiche Verbesserungen vor.

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Ziel des Vorschlags der Bundesregierung ist, die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland zu schaffen und die Treibhausgasneutralität der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben. Nach dem Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen und bis 2030 und 2040 Wärmenetze mit einem Anteil von 30 bzw. 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme zu speisen. Das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze kann ein wichtiger Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende und zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045 werden. Entfaltungspotential und gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende hängen maßgeblich davon ab, dass das Gesetz nicht nur gut gedacht, sondern vor allem gut gemacht ist. Nach dem Fiasko bei der GEG-Novelle hat die Ampel-Regierung allerdings immer noch nicht verstanden, was das bedeutet: Ein inhaltlich tragfähiges, handwerklich solides und bei Menschen, Kommunen und Wirtschaft akzeptiertes Gesetz vorzulegen.

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Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts

Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine "Rosinenpickerei" bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts und Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes

In dieser Woche berieten wir zudem in abschließender zweiter und dritter Lesung zwei Entwürfe der Bundesregierung zum Nachrichtendienstrecht: Das Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts sowie das Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes. Das Nachrichtendienstrecht ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an einigen Stellen anzupassen. Mit Beschluss vom 28. September 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übermittlungsvorschriften – also die Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei – in Staatsschutzangelegenheiten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daher sind die Übermittlungsvorschriften an diese Vorgaben im BND-Gesetz, im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Artikel 10-Gesetz anzupassen.  

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge 

Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung endlich zur bisherigen Aufnahmepraxis von Spätaussiedlern zurückkehren. Dabei geht es um die Frage, wie die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum festgestellt wird, wenn in den lokalen Personaldokumenten des Antragstellers eine andere (nicht-deutsche) Nationalität oder Volkszugehörigkeit eingetragen ist. Viele Personen im postsowjetischen Raum haben aus Furcht vor Diskriminierung oder Stigmatisierung eine andere als die deutsche Volkszugehörigkeit eintragen lassen, obwohl sie sich dem deutschen Volkstum zugehörig fühlten und fühlen. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wurden an die Nachweisführ¬ung zur Widerlegung der Eintragung in den Personaldokumenten erhöhte Anforderungen gestellt (sog. Gegenbekenntnis). Dies hatte zu Ablehnungsbescheiden des BVA geführt. Es ist gut, dass die Ampel-Regierung mit dem Entwurf endlich unseren intensiv vorgetragenen Forderungen nachgibt und zur bisherigen Anerkennungspraxis zurückkehrt.

Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen 

Die Bundesregierung hat beschlossen, mit diesem Verordnungsentwurf den zeitlichen Anwendungsbereich der Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Im Dezember 2022 haben wir der Einführung der Preisbremsen nicht zugestimmt. Wir haben sowohl die Komplexität als auch die vergessene Unterstützung für Pellet- und Ölheizungen kritisiert. Zwar wurde mittlerweile mehrfach bei den Preisbremsen nachgesteuert. Sie bleiben trotzdem sehr komplex, betrugsanfällig und decken nicht alle Haushalte ab. Nun will die Ampelkoalition die Energiepreisbremsen verlängern und so Entlastungen ins Schaufenster stellen. Sie erhöht aber im selben Winter die Energiekosten durch die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Bei vielen Verbrauchern wird die Bremse wohl nicht greifen, die höhere Mehrwertsteuer aber ganz sicher. Unterm Strich ist das damit mehr Preiserhöhung als Preisbremse. Das ganze Vorgehen ist damit nicht nur völlig widersprüchlich, sondern auch ein Etikettenschwindel. Mitten in einer Heizperiode sorgt die Ampel so statt für Verlässlichkeit für neue Verunsicherung.

3. Daten und Fakten

Was bedeutet eigentlich …?

Heute geht es im Fraktions-ABC um L wie Lampenladen.

Das Paul-Löbe-Haus ist das Gebäude der Ausschüsse im Bundestag. In diesem sachlichen Bau von Architekt Stephan Braunfels liegt im Erdgeschoss eines von mehreren Restaurants für die Mitarbeiter im Bundestag.

Der „Lampenladen“ ist Kontrastprogramm zum in Sichtbeton gehaltenen Haus und greift gleichzeitig das bestimmende Element des Hauses auf: Die Kreisform. Jorge Pardo, kubanischer Künstler, hat mit zahlreichen Kugellampen dem Bedienrestaurant seinen inoffiziellen Namen gegeben.

Pro Tag wandern hier zwischen 400 und 700 Gerichte über die Theke. Ein Dauerbrenner: die Currywurst.

16. November 1909: Erste Fluggesellschaft der Welt gegründet

1909 wurde die Deutsche Luftschifffahrts-Aktiengesellschaft (DELAG) gegründet. Sie war die erste Fluggesellschaft der Welt. Die DELAG betrieb zivile Luftschiffe der "Luftschiffbau Zeppelin GmbH", die 1908 von Ferdinand Graf von Zeppelin ins Leben gerufen wurde. Die Passagiere konnten ein- bis zweistündige Rundfahrten unternehmen oder in weiter entferntere Städte fliegen, zum Beispiel von Leipzig nach Zittau. Das weltberühmte Luftschiff "Graf Zeppelin" schaffte sogar Fahrten bis nach New York. Es konnte neben der Besatzung rund 25 Passagiere befördern.

13. November 1960: Erstes deutsches Kernkraftwerk geht in Betrieb

Am 13. November 1960 nimmt der erste deutsche Kernreaktor in Kahl am Main in Unterfranken den Betrieb auf: das Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK). Am 17. Juni 1961 speist das VAK erstmals Atomstrom ins öffentliche Versorgungsnetz. 1985 wird das Kraftwerk nach 25 Einsatzjahren stillgelegt. Der Abbau der Anlage dauert länger als sein Betrieb und kostet mit 150 Millionen Euro mehr als sein Aufbau. Der Rückbau ist erst im Jahr 2008 abgeschlossen. In der DDR geht das erste Kernkraftwerk 1966 in Rheinsberg bei Potsdam ans Netz.

18. November 2023: Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg in Reutlingen

Nach 18 Jahren in der Führung unserer Landespartei - zwölf Jahre als Landesvorsitzender und sechs Jahre als Generalsekretär - hat Minister Thomas Strobl sich dazu entschieden, nicht erneut für den Vorsitz der CDU Baden-Württemberg zu kandidieren. Als Landesvorsitzender hat er immer die Haltung geleitet, dass wir nur als Team und in Geschlossenheit erfolgreich sein können. Deshalb hat Thomas Strobl immer versucht, in schwierigen Zeiten zusammenzuführen und Brücken zu bauen. Jetzt bauen wir die Brücke zur nächsten Führungsgeneration. Und das machen wir gemeinsam, miteinander - ohne Streit und ohne Gegeneinander. Schon das ist viel wert.

Die Ausgangslage für die Zukunft ist vielversprechend. Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg schenken der CDU ihr Wohlwollen und ihr Vertrauen. Wir können mit Optimismus nach vorne blicken, denn wir haben alle Chancen, um bei der Landtagswahl 2026 erfolgreich sein zu können. Das ist eine gute Basis, auf der wir mit Manuel Hagel MdL an der Spitze unserer Partei im Land weiter aufbauen können.

Der kommende Landesparteitag in Reutlingen steht sowohl im Zeichen der Vorstandswahlen als auch der Europa- und Kommunalwahl im kommenden Jahr. Beide Wahlen sind für uns als CDU Baden-Württemberg von größter Bedeutung. Bei der Europawahl geht es um eine Richtungsentscheidung für die Zukunft unseres Kontinents. Niemand hat ein so starkes Interesse an einem starken Europa, wie das Exportland Nr. 1 in Deutschland, also wir in Baden-Württemberg. Als CDU werden uns mit voller Kraft für unsere Kandidatinnen und Kandidaten einsetzen, die für ein friedliches, sicheres, starkes und geeintes Europa stehen. Als Kommunalpartei wollen wir bei der Kommunalwahl erfolgreich sein und weiterhin als mit Abstand stärkste Partei im Lande die Politik vor Ort gestalten. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind das Fundament der CDU Baden-Württemberg und in der Fläche unseres Landes Gesicht und Stimme unserer Partei. Mit unseren beiden Leitanträgen Europa und Kommunales wollen wir uns kraftvoll inhaltlich für die Europa- und Kommunalwahl positionieren! Und die Beratung von insgesamt über 150 Anträgen zeigt, dass wir eine muntere und lebendig arbeitende Partei sind.

Es ist eine besonders große Freude, dass wir am morgigen Samstag dann am frühen Nachmittag den Vorsitzenden der CDU Deutschlands, unseren Freund Friedrich Merz MdB, herzlich in Reutlingen begrüßen dürfen. Wir sind gespannt auf seine Rede zur Lage in Deutschland und der Welt!

Sie können in Echtzeit gerne unseren Parteitag am Samstag online per Livestream verfolgen. Es wurde eine Parteitagswebseite erstellt, über die Sie auch alle relevanten Informationen einsehen können. Der Livestream wird ebenfalls über YouTube und Facebook zu erreichen sein. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

4. In eigener Sache

Michael Donth MdB und Henning Rehbaum MdB kritisieren die hohe Anzahl an Förderabsagen für E-Busse

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Einzelfrage des Bundestagsabgeordneten und Unionsberichterstatters für den Bus, Michael Donth, dass lediglich 23 Verkehrsunternehmen durch die Förderrichtlinie für E-Busse gefördert werden können. Dazu erklärt Michael Donth MdB folgendes:

„Die Antwort der Bundesregierung ist ein Desaster: 140 Absagen gegenüber 23 Verkehrsunternehmen, die gefördert werden können. So wird Verkehrsminister Wissing niemals 5.000 saubere Busse auf die Straße bringen. Außerdem besteht die Gefahr, dass davon nur große Unternehmen profitieren und der Busmittelstand wieder leer ausgeht. Die ehrgeizigen Ziele, bis 2030 die Hälfte der Stadtbusse zu elektrifizieren werden wir so nicht erreichen. Die Bundesregierung darf die geplanten Mittel für die Umstellung der Flotten weder innerhalb des KTF umschichten noch für das nächste Jahr kürzen! Klimaschutz im Verkehr sieht anders aus“.

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Michael Donth MdB zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum 2. Nachtragshaushalt - 
CDU/CSU-Fraktion siegt in Karlsruhe 

„Das Urteil ist ein Paukenschlag und historisch einmalig“

Sämtliche Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel eingereicht. Konkret hatte die CDU/CSU-Fraktion in Karlsruhe überprüfen lassen, ob die Ampel die noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, in den sogenannten Klimatransformations-fonds (KTF) verschieben durfte. Die Summe wurde 2021 verbucht, sollte aber in den Folgejahren erst ausgegeben werden. Der Fonds ist ein klassischer Schattenhaushalt, mit dem die Schuldenbremse für den regulären Jahreshaushalt des Bundes umgangen werden sollte. Gestern erfolgte der Paukenschlag: Das höchste deutsche Gericht hatte der Klage der Union in allen Punkten Recht gegeben und den Nachtragshaushalt der Ampel für nichtig und mit dem Grundgesetz als unvereinbar erklärt. Auch die Einhaltung der Schuldenbremse wurde gestärkt.

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Die Fraktionsvorsitzenden und die Stv. Bürgermeisterin der Stadt Burladingen in Berlin

Am Mittwoch kurz vor Mittag haben die Kollegin Annette Widmann-Mauz MdB und ich noch eine kleine aber feine Besuchergruppe durch den Bundestag geführt. Die Fraktionsvorsitzenden und die Stv. Bürgermeisterin der Stadt Burladingen kamen kurzentschlossen auf unsere Vermittlung hin ins Haus. Schön, dass Ihr gekommen seid!

Eine Gruppe der Freien-Evangelischen-Schule Reutlingen in Berlin

Am Donnerstagabend haben mich die 9. Klassen der Freie-Evangelische-Schule Reutlingen im Bundestag besucht. Erst konnten sie eine Stunde im Plenum die Debatte von der Besuchertribüne verfolgen. Danach hatten wir wir eine Stunde lang einen lebhaften Austausch miteinander. Danke für den Besuch und Euer Interesse!

Meine 20. Rede in dieser Wahlperiode im Deutschen Bundestag

Am Mittwochabend habe ich meine 20. Rede in dieser Wahlperiode gehalten. Die Fraktion der Linken hatte eine aktuelle Stunde zum 49-Euro-Ticket beantragt.

Meine Rede finden Sie hier

Kolping-Praktikum von Katharina Ebertz aus Köln in meinem Berliner Abgeordnetenbüro

Mein Name ist Katharina Ebertz, ich bin 28 Jahre alt, Sozialarbeiterin am Ende des Masterstudiums und komme aus Köln. Diese Woche durfte ich im Rahmen der Jugendpolitischen Praxiswoche (JPPW) der Kolpingjugend Deutschland Michael Donth und seine Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit im Bundestag begleiten. Es war sehr spannend einen Einblick hinter die politischen Mauern Berlins zu erlangen und unsere Demokratie hautnah mitzuerleben.

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Die Ampel erhöht die Steuern für die Gastronomie

Zum Jahresende wird, wie aus Kreisen des Haushaltsausschusses des Bundestages verlautet, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie, auch in Schulkantinen, von 7 Prozent auf 19 Prozent erhöht.

Dazu erklärt der Reutlinger Wahlkreis-Abgeordnete und Obmann der Unionsfraktion im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages, Michael Donth: „Zum 1.1.2024 wird es eine kräftige Steuererhöhung für Speisen im Restaurant geben, was wir bis zum Schluss verhindern wollten. Doch die Ampel ignoriert unsere Argumente. Für Essen to-go bleibt es hingegen bei 7 Prozent – obwohl das weniger personalintensiv ist, weniger Service beinhaltet, mehr Verpackungsmüll generiert und, vor allem, immer weniger Gastro-Kultur bringt.“

Donth erinnert: „Damit bricht Bundeskanzler Olaf Scholz sein Versprechen, den verminderten Mehrwertsteuersatz "schaffen wir nie wieder ab, darauf können Sie sich verlassen". Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner versprach im Frühjahr dieses Jahres dem DEHOGA, dass es eine Verlängerung geben würde.“

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5. Termine im Wahlkreis

17. November 2023, 19.30 Uhr, Reutlingen
CDU-Landesvorstandssitzung

18. November 2023, 9.30 Uhr, Reutlingen
CDU-Landesparteitag mit Neuwahlen des Landesvorstands

18. November - 22. November 2023, Rom
Reise mit dem Kardinal-Höffner-Kreis der Unionsfraktion nach Rom

22. November 2023, 18.00 Uhr, Reutlingen
Mitgliederversammlung des Vereins Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.

23. November 2023, 9.00 Uhr, Grafenberg
Zu Gast im Rahmen des bundesweiten Vorlesetags an der Grundschule Grafenberg

23. November 2023, 11.30 - 12.30 Uhr, Reutlingen
Bürgersprechstunde im Wahlkreisbüro in Reutlingen
Termine nach vorheriger Anmeldung unter 07121 / 385 445 oder michael.donth@bundestag.de

23. November 2023, 14.00 Uhr, Reutlingen
Firmenbesuch bei Burckhardt+Weber

23. November 2023, 15.00 Uhr, Walddorfhäslach
Spatenstich zum Breitbandausbau in der Gemeinde Walddorfhäslach

24. November 2023, 17.30 Uhr, Kassel
Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zum Thema Verkehr beim KPV-Bundeskongress

25. November 2023, 11.30 Uhr, Balingen
Meisterfeier der Handwerkskammer Reutlingen

27. November - 1. Dezember 2023, Berlin
Sitzungswoche im Deutschen Bundestag

Weitere Termine finden Sie auf meiner Homepage unter www.michael-donth.de

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Michael Donth MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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