17. März 2023 | Nr. 33

Inhalt

  1. Die politische Lage in Deutschland
  2. Die Woche im Parlament
  3. Daten und Fakten
  4. In eigener Sache
  5. Terminauswahl im Wahlkreis

Liebe Leserin, lieber Leser,

heute hat die linksgelbe Ampelregierung gegen die Opposition ihr neues Wahlrecht durchgeboxt. Das Wahlrecht ist das Wettbewerbsrecht der Parteien und sollte deshalb in großem parteiübergreifenden Konsens beschlossen werden. Das ist hier nicht der Fall.

Damit hat die Ampel ihre Maske fallen lassen und zeigt ganz klar, dass es ihr nicht um ein faires neues Wahlrecht geht, sondern darum, der Union zu schaden.

Die Grundmandatsklausel, die besagt, dass die Partei, die drei Wahlkreise direkt gewinnt, auch unter 5 Prozent in den Bundestag einzieht, hätte aus Sicht der Union nicht so bleiben müssen (das betrifft aktuell "DIE LINKE"). Aus unserer Sicht könnte diese Grundmandatsklausel auch höher angesetzt werden, also z. B. bei 5, oder 10 oder 15. Jetzt soll sie aber ersatzlos gestrichen werden. Das zielt auf die Linken, aber auch auf die Union und speziell auf die CSU. 

Bei der letzten Bundestagswahl hatte die CSU, die nur in einem Bundesland, eben in Bayern antritt, dort 31,7 Prozent. Das sind bundesweit 5,2 Prozent. Hätte sie nur 30,2 Prozent der Stimmen erhalten, wäre sie bundesweit unter die 5 Prozent-Hürde gefallen. Damit dürfte nach dem neuen Wahlrecht keiner der 45 direkt gewählten, von den Wählern in ihren Wahlkreisen gewählten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag einziehen. Die Erststimmen der Wähler in Bayern haben dann keinen Wert und die Bayerischen Wahlkreise wären im Parlament nicht direkt vertreten.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich schrieb seiner Fraktion: "Heute haben wir die Möglichkeit, den entscheidenden Schritt zu machen, ohne von den Interessen einer Partei aufgehalten zu werden, die nur in einem Bundesland zur Wahl steht." Das zeigt die wahre Absicht.

Und dann wurde zu Beginn dieser Woche noch schnell die Höchstzahl der Abgeordneten von 598 auf 630 angehoben. Das wird dazu führen, dass etwa 1-2 Wahlkreisgewinnern weniger ihr Mandat gestrichen wird. Die weiteren 30 Abgeordneten werden von den Parteilisten kommen. Man hört, dies geschah auf Wunsch der FDP (die keinen Abgeordneten als direkt gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat). Damit entsteht das "Wahlrecht des betrogenen Wählers", wie es einer meiner Kollegen richtigerweise nannte.

Ich wiederhole gerne nochmal, was ich schon früher geschrieben habe: auch wir wollen einen kleineren Bundestag. Wir haben dazu in der aktuellen Diskussion zwei konkrete eigene Vorschläge eingebracht. Der erste wurde ohne Diskussion abgelehnt (das echte 2-Stimmen-Wahlrecht). Der zweite mit einer Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 270 aber mit Beibehaltung, dass Wahlkreisgewinner natürlich in den Bundestag einziehen können, auch der wurde abgelehnt.

Die Bedeutung der Erststimme, mit der die Wähler vor Ort ganz konkret bestimmen, wer sie in Berlin vertreten soll, muss aus unserer Sicht weiterhin unbedingt erhalten bleiben. Das, was die linksgelbe Ampel nun beschlossen hat, verkehrt dieses Prinzip. Die Wahlkreisstimme hat keine Bedeutung mehr. Die Zweitstimme für die Parteilisten zählt alleine. Bei dieser wählt der Bürger aber die Partei, ohne konkret zu wissen oder Einfluss darauf zu nehmen, wer auf diesen Listen steht und danach in den Bundestag einzieht. Zutreffend bezeichnet es ein Focus-online-Artikel mit dem Titel "Die Ampel schmeißt die wahren Volksvertreter einfach aus dem Parlament", den ich Ihnen am Ende meines Editorials verlinkt habe.

Wir werden dieses Gesetz so nicht hinnehmen. Es ist weder fair, noch wird es die Politikverdrossenheit mindern, wenn es Wahlkreise ohne direkt gewählte Abgeordneten, ja sogar Wahlkreise, die überhaupt nicht im Deutschen Bundestag vertreten sein werden, geben wird. Die Wähler im Wahlkreis werden dadurch noch mehr den Eindruck haben, dass "die da oben in Berlin" gar nicht wissen, wie es "hier vor Ort" zugeht.

Deshalb habe ich aus voller Überzeugung das Gesetz abgelehnt. Heute ist kein guter Tag für unsere Demokratie in Deutschland.

Nachfolgend noch zwei interessante Focus-Online-Artikel dazu, die es zutreffend formulieren:

Ampel schmeißt die wahren Volksvertreter einfach aus dem Parlament - Eine Analyse von Ulrich Reitz

Die Ampel degradiert mit diesem Wahlrecht unsere Erststimme - Kommentar von Ulrich Reitz

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Michael Donth MdB

Michael Donth
Mitglied des Deutschen Bundestages

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1. Die politische Lage in Deutschland

Forschung zu Long COVID, ME/FCS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken

Bild: © picture-alliance/dpa

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Mit unserem Antrag fordern die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen.

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Aussprache zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat

Bei der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 geht es insbesondere um die Themen Ukraine, europäische Wettbewerbsfähigkeit, Energiepolitik und Migration. In den vergangenen Wochen war die europapolitische Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung immer wieder Bestandteil breiter Debatten, zuletzt bei den Streitigkeiten um das Verbrenner-Aus bis zum Jahr 2035.

Wir fordern: Vom EU-Gipfel muss ein starkes Signal zur unverminderten europäischen Solidarität mit der Ukraine ausgehen. 

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Aktuelle Stunde „Freiheit statt Verbote – Den mündigen Bürger stärken“

Die Bundesregierung kündigt in den vergangenen Wochen – insbesondere auf Initiative von Bundesministern der Grünen – zahlreiche neue Verbote an. In einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird bei neuen Heizungen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % gefordert und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 damit praktisch verboten. Auf europäischer Ebene will die FDP das von SPD und Grünen mitgetragene Verbot der Neuzulassung von Verbrennermotoren trotz Zustimmung in den europäischen Trilogverhandlungen noch verhindern. Das Landwirtschaftsministerium kündigte unterdessen ein Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel an.

Wir finden: Verbote sollten nicht das erste Mittel der Wahl sein.

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2. Die Woche im Parlament

Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung

In erster Lesung debattieren wir das von unserer Fraktion erarbeitete Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung. Die Sicherheit der Energieversorgung steht aktuell vor großen Herausforderungen. Insbesondere zur Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 müssen rechtzeitig alle vorhandenen Potenziale genutzt werden. Eine sichere und verlässliche Energieversorgung ist eine Frage nationaler und europäischer Sicherheit und Souveränität. Der Gesetzentwurf sieht daher u. a. den temporären Weiterbetrieb der drei noch am Netz befindlichen AKWs bis Ende 2024 sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Senkung des Strompreises und zur Abschaffung der von der Ampel eingeführten Erlösabschöpfung vor.

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Bildungschancen nicht verschlafen – Startchancenprogramm in 2023 starten 

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag ein sog. Startchancen-Programm als zentrales bildungspolitisches Vorhaben der Legislaturperiode angekündigt. Bis heute gibt es hierzu kein ausgearbeitetes Konzept. Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung eines etwaigen Programms ist zum avisierten Programmstart ein öffentlicher Streit in der Koalition ausgebrochen. Die Parteivorsitzende der SPD, Saskia Esken, hat sich im Dezember öffentlich klar für einen Start des Programms im Jahr 2023 ausgesprochen. Die Bundesregierung jedoch hat unter Leitung des zuständigen FDP-geführten Bundesministerium für Bildung und Forschung jedoch klargestellt, dass der Programmstart für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen ist. 

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Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten – Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen

Mit unserem Antrag Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten – Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen, den wir in dieser Woche in abschließender Lesung beraten, betonen wir die Chancen Neuer Genomischer Techniken (NGT) zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Ein Beispiel ist die Genschere Crispr/CAS. Damit können Pflanzen hervorgebracht werden, die mit wenig Wasser auskommen, resistent gegen Pilzbefall sind und dem Klimastress trotzen können. Dies dient der weltweiten Ernährungssicherung.

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Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden

Der Politische Islamismus – in Kreisen der Sicherheitsbehörden auch „legalistischer Islamismus“ genannt – gibt sich vordergründig gewaltfrei, sein Weltbild steht aber in fundamentalem Gegensatz zu Demokratie, Pluralismus und individuellen Freiheitsrechten. Der Politische Islamismus ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist zudem eine Last für den Großteil der Musliminnen und Muslime in Deutschland, die ihre Religion ungestört und im Einklang mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ausüben wollen. Unser Antrag – den wir in dieser Woche abschließend beraten – fokussiert sich auf die Unterbindung der Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland. Wir nennen zahlreichen geeignete Maßnahmen, die von der Bundesregierung umzusetzen sind.

Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

In erster Lesung beraten wir in dieser Woche unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Bereits im Mai 2022 haben wir einen Antrag zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie (Drucksache 20/1727) mit der Forderung eingebracht, den ermäßigten Steuersatz zu entfristen. Im 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die Ampel den ermäßigten Steuersatz aber lediglich bis Ende 2023 verlängert. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Planungssicherheit und sehen eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie vor.

IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2022 sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. 

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Glasfaser-Überbau einschränken

In erster Lesung debattieren wir unseren Antrag Glasfaser-Überbau einschränken. Zurzeit werden in Deutschland an vielen Orten Glasfaserleitungen für schnelles Internet verlegt. Doch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Branchenverbände wundern sich: Erst verlegt ein Unternehmen Glasfaserleitungen, mitunter wird dann kurze Zeit später die Straße erneut aufgerissen und ein anderes Unternehmen legt eine weitere Glasfaserleitung daneben (sog. Überbau). Das alles, während viele Regionen in Deutschland noch über gar keinen Glasfaseranschluss erfolgen. Das ist vor allem für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, die noch immer auf einen Glasfaseranschluss wartet.

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Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Gesetzentwurf befasst sich mit „Sanktionen“ im Sinne des Strafrechts und dient der Umsetzung von Vereinbarungen des Ampel-Koalitionsvertrages. Um Resozialisierung, Prävention und Schutz vor Diskriminierungen zu stärken, sollen der Umfang an zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafen reduziert werden; auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung des Opfers bezogene „Hassmotive“ (insb. Frauenfeindlichkeit) strafschärfend berücksichtigt werden; die Möglichkeiten, bei Bewährungsaussetzungen und vorläufigen Einstellungsentscheidungen durch ambulante Maßnahmen spezialpräventiv auf Straftäter einzuwirken, verbessert werden und das Maßregelrecht, insb. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, überarbeitet und von sachwidrigen Fehlanreizen befreit werden.

Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz)

Die Ampel möchte mit ihrem Entwurf zum sog. Demokratiefördergesetz – den wir in dieser Woche erstmalig beraten - die Förderlandschaft für die Zivilgesellschaft Deutschland nachhaltig verändern. Mit dem Gesetz erfolgt eine Festlegung des Staates zur Förderung demokratiebildender Projekte. Wesentliche inhaltliche Regelung lässt der Entwurf jedoch vermissen, ein Großteil der Fördervoraussetzungen wird auf die – zu einem späteren Zeitpunkt allein vom Familienministerium zu erlassenden – Förderrichtlinien nach § 5 des Gesetzes verschoben. Eine Extremismus-/Demokratieklausel fehlt ebenfalls. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. Es fehlt nicht nur die Extremismusklausel, vielmehr entzieht sich der Großteil der Fördervoraussetzungen der demokratischen Kontrolle.

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Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden 

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung entworfene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden abgelehnt. Wir teilen das Anliegen, einen effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Das Gesetz in der von der Ampel-Bundesregierung vorgelegten Form lehnen wir jedoch ab, weil es in der Umsetzung über das europarechtlich Vorgegebene deutlich hinausgeht und gerade unserer mittelständischen Wirtschaft unangemessene Belastungen auferlegt. Leider hat die Bundesregierung aus der Schlappe im Bundesrat jedoch nicht gelernt und greift nun zu einem fragwürdigen Trick: Sie spaltet das Gesetz in zwei Teile auf: Einen wie bisher im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Teil – das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz – und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil. Beide Teile bringt sie im Eilverfahren nun erneut in den Bundestag ein. Inhaltliche Nachbesserungen enthält das Gesetz keine. Wir werden es deshalb erneut ablehnen.

3. Daten und Fakten

15. März 2023: Weltverbrauchertag

Verbraucherinnen und Verbraucher haben Rechte. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Sicherheit, Information, Wahlfreiheit oder Entschädigung.

Der Weltverbrauchertag wird seit 1983 als Aktionstag von internationalen Verbraucherorganisationen begangen, um auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufmerksam zu machen und sich für diese Rechte einzusetzen.

4. In eigener Sache

Ampel schwenkt beim 49-Euro-Ticket auf die von der Union geforderte Tarifvorgabe ein

Die Staatssekretäre von Bund und Ländern haben sich auf die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderte Tarifvorgabe für die Einführung des 49-Euro-Tickets geeinigt. Dazu erklärt der Berichterstatter der Unionsfraktion für den ÖPNV, Michael Donth, folgendes:

„Die ÖPNV-Branche kann zumindest teilweise aufatmen. Die Einigung auf die von uns geforderte Tarifvorgabe durch den Bund ist eine gute Nachricht für die eigenwirtschaftlichen Verkehre. Bundesverkehrsminister Wissing muss jetzt dafür sorgen, dass die Umsetzung der Tarifvorgabe gelingt. Die Unternehmen brauchen sechs Wochen vor dem Start des Tickets endlich Klarheit und Rechtssicherheit. Und auch die Fahrgäste bekommen so die Sicherheit, dass das 49-Euro-Ticket wirklich in ganz Deutschland gilt.

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Der düstere Bericht des Bundesrechnungshofs zur Deutschen Bahn AG ist ein Weckruf

Zur Veröffentlichung des Bundesrechnungshofberichts zur "Dauerkrise der Deutschen Bahn AG - Hinweise für eine strukturelle Weiterentwicklung" erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Schiene, Michael Donth, folgendes:

„Der düstere Bericht des Bundesrechnungshofs zur Dauerkrise der Deutschen Bahn AG ist ein Weckruf. Das Bundesverkehrsministerium muss eine echte Gesamtstrategie auf den Weg bringen: Deutschlandtakt, eisenbahnpolitische Ziele des Bundes und die geplante Infrastrukturgesellschaft sind nur einige Stichworte, die es dringend und zügig zu klären gilt. Unverständlich ist, warum die Ampel in den Koalitionsverhandlungen auf Druck der SPD und der Gewerkschaften echte Reformen verhindert hat.

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Opposition wirkt: CDU/CSU setzt Verbesserungen beim 49-Euro-Ticket durch

Der Bundestag hat am Donnerstag die Bundeszuschüsse zur Finanzierung des 49-Euro-Tickets beschlossen. Dazu erklärt der Berichterstatter der Unionsfraktion für den ÖPNV, Michael Donth, folgendes:

„Das handwerklich schlechte Gesetz der Ampel zur Einführung des 49-Euro-Tickets hat durch die Union immerhin einige wenige Verbesserungen erhalten. Seit Wochen machen wir auf die benötigte Tarifvorgabe aufmerksam. Nun ist bis längstens 30. September 2023 der Tarif von 49 Euro vorläufig anzuwenden. Die Verkehrsunternehmen haben damit auch die rechtliche Sicherheit, dass sie das Geld für ihre Fahrten bekommen. Besonders freue ich mich, dass auf unseren Druck hin die sogenannten Werksverkehre, und als Ergänzung auch Taxen, ins Ticket aufgenommen werden können.

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Praktikum von Jannick Hess aus Reutlingen in meinem Berliner Abgeordnetenbüro

Ich bin Jannick Hess, 19 Jahre alt und komme aus Michael Donths wunderschönem Wahlkreis Reutlingen. Die letzten Tage durfte ich Herrn Donth im Bundestag begleiten und dabei sehr spannende Einblicke in das Dasein eines Abgeordneten erhalten.

Die Woche startete für mich am Montag um 9:30 Uhr im Paul-Löbe-Haus. Herr von Alvensleben holte mich am Eingang ab und begleitete mich ins Büro, wo ich dann auch Herrn Donth und Frau Meinzinger kennenlernen durfte. Das ganze Team war jederzeit sehr freundlich und hilfsbereit und auch, dass im Büro alle per du sind, hat mir sehr gefallen.

Ich durfte Herrn Donth zusammen mit seinen Mitarbeitern zu vielen verschiedenen Terminen im und auch außerhalb des Bundestages begleiten.

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Rede zum 49-Euro-Ticket im Deutschen Bundestag

Am Donnerstagmorgen habe ich meine 12. Rede in dieser Legislaturperiode zum 49-Euro-Ticket im Deutschen Bundestag gehalten.

Das 49-Euro-Ticket – auch Deutschlandticket genannt – soll ab dem 1. Mai gültig sein. Es ist ein digitales, deutschlandweit gültiges Nahverkehrsticket zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat, das in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten wird. Von 2023 bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an dem Vorhaben, diese Mittel werden den Bundesländern als zusätzliche Regionalisierungsmittel an die Seite gestellt.

Aus meiner Sicht ist das Gesetz „mit heißer Nadel gestrickt“. Von dem 49-Euro-Ticket profitieren vor allem Menschen in Ballungsräumen, der ländliche Raum ist weiter benachteiligt.

Der „Hauptfehler“ des Deutschlandtickets ist aus meiner Sicht, dass der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs nicht vorgesehen ist und zudem ist nicht geklärt, wie die Finanzierung für das Ticket nach 2023 aussehen soll.

Meine Rede können Sie unter dem "Weiterlese-Button" nachsehen.

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5. Termine im Wahlkreis

18. März 2023, 19.30 Uhr, Grafenberg
Frühjahrskonzert des Musikverein Grafenberg

20. März 2023, 10.00 Uhr, Videokonferenz
Austausch mit dem Vorsitzenden des Netzwerks „Deutsche aus Russland und Aussiedler" der CDU Deutschland

20. März 2023, 12.00 Uhr, Reutlingen
Bürgersprechstunde im Wahlkreisbüro in Reutlingen
Termine nach vorheriger Absprache unter michael.donth@bundestag.de oder 07121 / 385 445.

20. März 2023, 15.00 Uhr, Reutlingen
Austausch mit der Smart Site Solutions GmbH zum Thema "Digitaler und nachhaltiger Straßenbau"

20. März 2023, 18.30 Uhr, Reutlingen
Verabschiedung von Ehrenkreishandwerksmeister Dieter Laible und Amtseinführung von Kreishandwerksmeister Steffen Mohl

21. März 2023, 10.00 Uhr, Eningen unter Achalm
Austausch mit Vertretern des Hospizes Veronika zur Reform der Sterbehilfe 

21. März 2023, 14.00 Uhr, Reutlingen
Austausch mit dem Tourismusausschuss der IHK Reutlingen

21. März 2023, 17.30 Uhr, Reutlingen
Austausch mit Mitgliedern der iranischen Gemeinde zur Lage im Iran

22. März 2023, 10.00 Uhr, Reutlingen
Gespräch mit Vertretern des Arbeitskreis Leben e. V. zum Thema Suizidalität und den Bedarfen an Hilfsmöglichkeiten

22. März 2023, 14.00 Uhr, Walddorfhäslach
Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion Reutlingen

22. März 2023, 15.00 Uhr, Walddorfhäslach
Sitzung des Reutlinger Kreistages

23. März 2023, 10.00 Uhr, Videokonferenz
Interview mit einer Bachelor-Studentin

23. März 2023, 15.00 Uhr, Reutlingen
Bericht aus Berlin bei der Senioren-Union Reutlingen

23. März 2023, 19.00 Uhr, Bad Urach
Stammtisch der CDU Bad Urach

24. März 2023, 11.30 Uhr, Reutlingen
Besuch an der Freien-Evangelischen-Schule Reutlingen und Austausch mit israelischen Schülern

24. März 2023, 14.00 Uhr, Reutlingen
Austausch zur Deutsch-Französischen Zusammenarbeit in Reutlingen mit  dem französischen Generalkonsul Gaël de Maisonneuve

24. März 2023, 19.00 Uhr, Römerstein-Böhringen
Männervesper

25. März 2023, 9.30 Uhr, Andelfingen
Bezirksfachausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft der CDU Württemberg-Hohenzollern

25. März 2023, 19.00 Uhr, Burladingen-Melchingen
Theaterstück "Die ganze Hand" über Eugen Bolz

27. März 2023 - 31. März 2023, Berlin
Sitzungswoche im Deutschen Bundestag

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Michael Donth MdB
Platz der Republik 1, 11011 Berlin