Liebe Leserin, lieber Leser,
in den vergangenen Tagen und Wochen haben mich verschiedene Bürgerinnen und Bürger darauf angesprochen, ob es sein könne, dass die Regierung die Erbschafts- und Schenkungssteuer erhöht. Das verwundert, weil doch vor allem Bundesfinanzminister Christian Lindner diese Woche einmal mehr betont hat, dass es keine Steuererhöhungen geben würde und man sich darauf verlassen könne.
Deshalb haben wir das gestern mit unserem Antrag "Keine Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür" im Bundestag thematisiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Wertermittlung bei Immobilien zu niedrige Werte ergibt und deshalb Erben von Geld mehr Steuern zahlen müssen, als Erben von Immobilien. Das ist ungerecht und muss deshalb angepasst werden. So weit so gut. Bislang sind aber die Regeln zur Bewertung und die Freibeträge für das Erbe von nahen Familienmitgliedern immer in Balance gehalten worden. Die linksgelbe Ampelregierung will nun dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachkommen. Die Freibeträge für Erben auf der anderen Seite sollen unverändert bleiben. Das bedeutet, dass viel mehr Erben in der Familie ab dem kommenden Jahr Steuern bezahlen müssen, wenn sie nicht selbst in dem Objekt wohnen.
Die Möglichkeit jedoch, aus voll versteuertem Einkommen erworbenes Vermögen innerhalb der Familie weiterzugeben, ist Teil des Treibstoffs, der unsere soziale Marktwirtschaft antreibt. Wer baut denn als Privater ein Haus, kauft eine Wohnung, wenn er oder sie es nicht nachher in der Familie weitergeben kann? Auf der anderen Seite geben wir viel Geld aus, um die Menschen zu unterstützen, sich Wohneigentum zu schaffen. Und dann sollen Erben wegen einer überhöhten Besteuerung womöglich gezwungen sein, dieses Wohneigentum zu verkaufen? Auch für Mieter wäre das schlecht, denn der Erbe müsste dann die Miete erhöhen, um seine Erbschaftssteuerzahlungen wieder zu erwirtschaften.
Deshalb haben wir beantragt, parallel und zeitgleich zu den Neubewertungen der Immobilien auch die Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel anzuheben. Bei Ehegatten von 500.000 Euro auf 825.000 Euro, für Kinder von 400.000 Euro auf 600.000 Euro, für Enkel von 200.000 Euro auf 330.000 Euro sowie für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro.
Uns geht es darum, dass das Elternhaus in einer Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Das hat auch etwas mit Respekt vor der Aufbaugeneration zu tun.
Die linksgelbe Ampelkoalition unterstützt durch die Linke hat unseren Antrag abgelehnt. Jetzt steht zu befürchten, dass diese Steuererhöhungen (auch wenn es formalrechtlich keine ist, allerdings vom Ertrag her schon) durch die Hintertür kommen wird. Bitter für Immobilienbesitzer, aber die linke Mehrheit im Parlament aus SPD, Grünen, Linken und der FDP stand.
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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Ihr
Michael Donth MdB