Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden

Vielen Beschäftigten wurde die Anerkennung für ihre jeweilige Leistung in der Corona-Pandemie durch einen Coronabonus verweigert. Dazu gehören u. a. medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte im Rettungswesen oder auch Pflegepersonal in Dialysezentren. Das ist falsch und weder für die Beschäftigten noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Die Bundesregierung hat es in den vergangenen Monaten trotz mehrfacher Aufforderung aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versäumt, das Pflegebonusgesetz entsprechend nachzubessern. Dies hat dazu geführt, dass es sogar in gemeinsamen Teams zu Ungleichbehandlungen bei der Auszahlung des Bonus gekommen ist. Die Folge ist eine hohe Frustration und oft sogar eine Spaltung unter den Beschäftigten. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen umfassenden, bundesweiten Zuschuss von mindestens 500 Euro im Rahmen des § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetzes (Inflationsausgleichspauschale) auf den Weg zu bringen und die Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen.


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