Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

In zweiter und dritter Beratung befassen wir uns mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Mit dem Gesetz sollen Bürger und Wirtschaft durch zusätzliche Investitionsanreize unterstützt werden. Dies betrifft u. a. eine verbesserte Verlustverrechnung, Verlängerung degressiver Abschreibungen und steuerlicher Investitionsfristen, der steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte sowie eine erneute Verlängerung der Homeoffice-Pauschale. Darüber hinaus sollen steuerbefreite Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld weiter ermöglicht und die Abgabefristen für Steuererklärungen in beratenen Fällen angepasst werden. Wir tragen den Entwurf grundsätzlich mit und stellen unseren Antrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ hinzu. Darin erheben wir klare Forderungen für eine weitergehende steuerliche Entlastung. Die Bemühungen der Bundesregierung um eine Stabilisierung der Wirtschaft reichen bisher nicht aus. Aufgrund der starken Inflation müssen wir Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen stärker entlasten.


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