Mit Antrag vom 19. April 2023 haben wir im Deutschen Bundestag die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode zum Steuerskandal Scholz-Warburg gefordert. Hintergrund: Das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Steueraffäre um die M.M.Warburg & CO Bank wirft schwerwiegende Fragen und Widersprüche auf. In einer Sondersitzung des Geschäftsordnungsausschusses am 4. Juli 2023 hat die Ampel-Koalition unseren Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses schließlich abgelehnt.
Die Verweigerungshaltung der Ampel-Koalition ist ein einmaliger Vorgang in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Die Ampel mit ihrer Mehrheit verweigert einer Minderheit ihr grundgesetzlich verankertes Recht. Erstmals seit 1949 seit es die Bundesrepublik gibt, entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestages gegen die Rechte der parlamentarischen Minderheit von mehr als einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Damit wird ein grundgesetzlich verankertes parlamentarisches Minderheitenrecht von der Ampel-Koalition mit den Füßen getreten. Sollte die erwartete endgültige Ablehnung erfolgen, werden wir weitere Schritte – inklusive einer Klage beim Bundesverfassungsgericht – unternehmen.