In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richt-linie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Richtlinie gibt zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren. Darüber hinaus sieht die Richtlinie für weitere Einwegkunststoffartikel Kennzeichnungsvorschriften auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst vor. Wir sehen Teile des Umsetzungsgesetzes kritisch, weil es in der Umsetzung sehr bürokratisch ist und weitere Belastungen für Verbraucher vorsieht.
