Verbraucherrechtedurchsetzungs-gesetz

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG – das sogenannte Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, zwei Arten von Verbandsklagen vorzusehen. Verbände müssen das Recht haben, im eigenen Namen Unterlassungsklagen, durch die Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherrecht beendet werden können. Darüber hinaus wird die Abhilfeklage geregelt. Mit dieser können Verbraucherrechte durchgesetzt werden. Abhilfeklagen gibt es im deutschen Recht bislang nicht. Diese Regelungen sollen in einem eigenen Stammgesetz – dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – gebündelt werden, in das auch die bestehenden Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Musterfeststellungsklage integriert werden. Darüber hinaus werden die schon bestehenden Regelungen über Unterlassungsklagen durch Verbände an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab: Er geht weit über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinaus. Insbesondere wird der Bereich der klageberechtigten Verbände weit über den der bisherigen Musterfeststellungsklage ausgeweitet. So wird einer Klageindustrie Vorschub geleistet.


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