Wir beantragen die Unverzügliche Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung (Gasumlage). Mit der Gaspreisanpassungsverordnung vom 8. August 2022 wurde die Gasumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh eingeführt. Es handelt sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz. Die Zustimmung des Bundestages zu der Verordnung ist nicht erforderlich. Allerdings kann der Bundestag gem. § 26 Abs. 4 Energiesicherungsgesetz binnen zwei Monaten die Aufhebung der Verordnung verlangen. Dies tun wir mit diesem Antrag. Die Gasumlage ist handwerklich schlecht gemacht, sie ist ungerecht und begünstigt auch profitable Unternehmen. Zudem bleibt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Berechnungsgrundlagen für die am 15. August 2022 bekanntgegebene Höhe der Umlage weiterhin schuldig. Das widerspricht der gesetzlichen Anforderung eines „transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens“ gemäß § 26 Absatz 7 Energiesicherungsgesetz.
