Unternehmen entlasten – Den Start des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzes am 1. Januar 2023 in der Krise aussetzen und nach der Krise bürokratiearm umsetzen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird ab dem 1.1.2023 angewandt. Unternehmen ab einer bestimmten Größe wird durch das LkSG aufgegeben, bestimmte Sorgfaltspflichten zu beachten und so menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen. Die Unionsfraktion unterstützt das Ziel des Gesetzes, das Notwendige und das Machbare zu vereinen und eine Lösung aufzuzeigen, die wirksam für die Menschenrechte und gleichzeitig für die Wirtschaft leistbar ist. Umso wichtiger ist es, dass die im LkSG sorgsam gefundene Balance weder durch eine überbordende innerstaatliche Umsetzung noch durch eine übermäßige europäische Regelung in Frage gestellt wird. Die deutsche Wirtschaft hat sich wiederholt zu ihrer Verantwortung im Hinblick auf globale Standards zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten bekannt. Allerdings sind die Unternehmen in unserem Land gegenwärtig in ungeahnter Weise belastet. Deshalb bedarf es jetzt eines regulatorischen Innehaltens und einer Aussetzung der Anwendung des LkSG. In unserem Antrag fordern wir deshalb, den Start des LkSG auf den 1. Januar 2025 zu verschieben und die anschließende Anwendung so bürokratiearm wie möglich auszugestalten.


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