Unser Leitantrag der Woche: Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür

Die Ampel plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 zum Jahreswechsel eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer will sie hingegen nicht anpassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese Pläne der Ampel sorgen für erhebliche Unruhe in der Bevölkerung.

In unserem Leitantrag der Woche stellen wir fest: Steuererhöhungen durch die Hintertür lehnen wir ab. Das Elternhaus muss in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden können. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien in den letzten Jahren einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zusätzlich setzen wir uns für eine Regionalisierung der Freibeträge ein, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden.


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