Die Innere Sicherheit in Deutschland und Europa wird in besonderem Maße auch durch den islamistischen Terrorismus bedroht. Gerade das Jahr 2020 mit den tödlichen Anschlägen in Paris, Dresden, Nizza und Wien hat uns vor Augen geführt, dass die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus unvermindert fortbesteht. Auch nach Angaben der Bundesinnenministerin steht Deutschland weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen. Den Schutz der Bevölkerung dürfen wir deshalb nicht dem Zufall überlassen.
Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, zur Verhinderung terroristischer Straftaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere, den vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom am 22. September 2022 eröffneten Rahmen zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen endlich zu nutzen. Zudem braucht der Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Daneben müssen die Sicherheitsbehörden auch potenzielle Terroristen, sogenannte Gefährder, verstärkt in den Blick nehmen.