Steuerliche Maßnahmen für die Beschleunigung der Wärmewende

Im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen notwendig. Nur so können wir die Klimaziele erreichen. Mit unserem Antrag Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen – den wir in dieser Woche abschließend beraten – zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern, indem wir insbesondere folgende Maßnahmen fordern:

Vermieter neu zu bauender Gebäude sollen eine Sonderabschreibung geltend machen können. Für Vermieter bestehender Gebäude wollen wir die anschaffungsnahen Herstellungskosten reformieren. Selbstnutzern neu zu bauender Gebäude wollen wir einen Sonderausgabenabzug ermöglichen, für Selbstnutzer bestehender Gebäude die energetische Sanierung überarbeiten. Wohnungseigentümergemeinschaften sollen unter die Stromeigenversorgung des EEG gefasst werden und für alle Steuerpflichtigen brauchen wir steuerliche Erleichterungen bei Photovoltaik-Anlagen.


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