Am 23. Juni 2022 hat die Kommission die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Bis 2030 sollen Maßnahmen in mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresschutzgebiete und bis 2050 in allen Ökosystemen, in denen dies erforderlich ist, ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten haben nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen, in denen die erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. Darüber hinaus soll es in Städten, Kleinstädten und Vororten bis 2030 gegenüber 2021 keinen Nettoverlust von städtischen Grünflächen und Baumbedeckung geben. Mit unserem Vorschlag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages dringen wir darauf, die EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur praxistauglich zu gestalten.
In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich angesichts der aus dem russischen Angriffskrieg resultierenden Krisen für einen zeitlichen Aufschub der Verordnung einzusetzen. Zudem verlangen wir, dass eine „nachhaltige Nutzung der Gebietsflächen“ weiterhin möglich ist. Ziele wie der Ausbau der Infrastruktur, die Klimaanpassung, die Ernährungssicherung und die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen müssen weiterhin erfüllbar sein. Wir haben den Antrag wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten der EVP-Fraktion in Europäischen Parlament erarbeitet. Die EVP hat sich vor Kurzem insgesamt für eine Zurückweisung des Verordnungsentwurfs ausgesprochen.