Mit dem in zweiter und dritter Lesung zu beratendem Gesetzentwurf sollen die Regionalisierungsmittel – also die Zuschüsse des Bundes an die Länder für den öffentlichen Nahverkehr – im Jahr 2022 nochmals um 3,7 Milliarden Euro erhöht werden. Die Summe setzt sich zusammen aus 1,2 Milliarden Euro für den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile und 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung des „9 für 90“-Tickets. Wir stellen einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf und machen darin klare Verbesserungsvorschläge: Begleitend zur Einführung des 9-Euro-Tickets müssen Maßnahmen getroffen werden, um auch Bus-, Bahn- und Taxiunternehmen zu entlasten. Ersatzzahlungen aus dem Regionalisierungsgesetz müssen umgehend dort ankommen, wo ein finanzieller Schaden entsteht. Mehrkosten, die die prognostizierten Regionalisierungsmittel-Aufwüchse übersteigen, muss der Bund als Ideengeber und Besteller des Ticketangebots vollumfänglich erstatten.
