In erster Lesung beraten wir zudem das Sechste Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes, mit dem die Koalitionsfraktionen vorschlagen, das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre abzusenken. Wir sehen diesen Vorschlag kritisch: Rechte und Pflichten gehören zusammen. Es wäre ein Widerspruch, wenn sich junge Menschen erst mit 18 Jahren rechtlich verpflichten (z. B. verschulden) dürfen und erst ab diesem Zeitpunkt strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden können, zugleich aber unmittelbaren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung nehmen können. Wir wissen die übergroße Mehrheit der Menschen hinter uns: Laut einer Allensbach-Umfrage von November 2021 sprachen sich 71 Prozent der Bevölkerung für die Beibehaltung des Wahlalters ab 18 aus; nur 19 Prozent präferierten ein Wahlalter ab 16.
