In dieser Woche befassen wir uns in abschließender zweiter und dritter Beratung mit zwei konkurrierenden Entwürfen – von der Ampelkoalition und von uns – für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes. Der Gesetzesentwurf der Ampel soll das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament von 18 auf 16 Jahre absenken. Diesen Vorschlag lehnen wir ab. Denn es gilt: Rechte und Pflichten gehören zusammen. Es wäre ein Widerspruch, wenn sich junge Menschen erst mit 18 Jahren rechtlich verpflichten (z. B. verschulden) dürfen und erst ab diesem Zeitpunkt strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden können, zugleich aber unmittelbaren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung nehmen können. Wir wissen dabei die eindeutige Mehrheit in der Bevölkerung hinter uns: Laut einer Allensbach-Umfrage von November 2021 sprachen sich 71 Prozent für die Beibehaltung des Wahlalters ab 18 aus; nur 19 Prozent präferierten ein Wahlalter ab 16. Unser Gegenentwurf sieht hingegen die Einführung einer 2%-Sperrklausel bei zukünftigen Europawahlen vor. So können wir die Handlungsfähigkeit des Europarlaments zukünftig besser sicherstellen.
