Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Gesellschaft. Ihr Einsatz ist in der deutschen Rechtsprechung ein wichtiges Element, um die demokratische Legitimation in der Justiz sichtbar werden zu lassen. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Mit unserem Antrag Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Schöffenrecht modernisiert und mit besonderem Fokus auf die nachfolgenden Punkte anpasst. Insbesondere wollen eine Verbesserung der Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in den Blick nehmen, den Kündigungsschutz gemäß § 45 Abs. 1a DRiG verbessern und die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre bei Schöffinnen und Schöffen anpassen.


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