Pflicht zur Stilllegung von 4 Prozent der Agrarflächen ab 2024 dauerhaft aussetzen

Die EU-Regelung „GLÖZ 8“ sieht eine Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche – mit dem Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen – vor. Diese Fläche fehlt dann allerdings für die Lebensmittelproduktion, obwohl die Ernährungslage weltweit infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine weiterhin schwierig ist. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich in Brüssel für die Aussetzung der Stilllegung von 4 Prozent der Agrarflächen (GLÖZ 8) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über das laufende Jahr 2023 hinaus einzusetzen.

Die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten bereits einmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen für den Ackerbau zu lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. Damit können etwa 600.000 bis eine Million Tonnen Getreide zusätzlich produziert werden. Da es keine internationale Lageänderung gibt, ist es nur folgerichtig, dass auch im kommenden Jahr die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen europaweit ausgesetzt wird. Diese Forderung hatte zuletzt auch die FDP öffentlich erhoben.


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