„Osterpaket“ der Bundesregierung

In erster Lesung beraten wir das „Osterpaket“ der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien: Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.  Mit diesem Gesetzespaket will die Ampel die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien bereiten. Bereits im Jahr 2030 sollen mindesten 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nach dem Gesetzentwurf fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Angesichts der erhöhten Ausbauziele wird neben dem EEG auch das Windenergie-auf-See-Gesetz überarbeitet. In das Energiewirtschaftsgesetz soll das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 aufgenommen und in dort geregelten Prozessen stärker verankert werden. Wir unterstützen das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 und werden die Umsetzung dieses Gesetzespakets in diesem Sinne kritisch begleiten. Nach erster Bewertung weist der Entwurf aber noch deutliche Schwächen auf. Dies betrifft z.B. die einseitige Fokussierung nur auf Wind und Sonne, fehlender Netzausbau, fehlender Bürokratieabbau, hohe Kosten für Ausschreibungen, sowie Mängel bei der Beteiligung der Kommunen.


GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner