Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Seit Monaten fährt die Ampel einen Schlingerkurs bei der Frage der Laufzeitverlängerungen für die drei verbleibenden deutschen Kernkraftwerke. Bereits vor mehreren Wochen haben wir einen Entwurf vorgelegt, mit dem die befristete Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 31. Dezember 2024 auf den Weg gebracht werden kann. Die Ampelfraktionen haben unseren Entwurf für ein Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zunächst ausgebremst und nach dem „Machtwort“ von Bundeskanzler Scholz nun einen eigenen Entwurf vorlegt, der nur einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke vorsieht. Diesen unzureichenden Entwurf der Ampel lehnen wir ab: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht davon aus, dass die Energiekrise noch bis mindestens 2024 andauern wird. Der Weiterbetrieb bis Mitte April 2023 wird nicht zu den Preisdämpfungseffekten führen, wie es bei einer Verlängerung bis Ende 2024 der Fall wäre. Somit werden die positiven Effekte eines erhöhten Stromangebots nicht genutzt. Die Bundesregierung untersagt ferner den Einsatz neuer Brennelemente und erklärt damit die Energiekrise im Strombereich ab dem 16. April 2023 für beendet. Das ist kurzsichtige Politik, die nicht aufgehen wird. Der von uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegte Gesetzentwurf mit einer Laufzeitverlängerung bis Ende 2024 trägt den aktuellen Herausforderungen eindeutig besser Rechnung.


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