Wir beraten mehrere Entwürfe der Bundesregierung mit energiepolitischem Schwerpunkt: Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes soll die thermische Abfallverwertung (Abfallverbrennung) ab Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung versehen. Dies wäre ein nationaler Sonderweg, denn bisher gibt es für Abfallverbrennung auf europäischer Ebene keine solche CO2-Bepreisung. Die CO2-Bepreisung belastet die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit mehreren Hundert Millionen Euro im Jahr zusätzlich. Sie führt zu höheren Müllgebühren. Haushalte mit geringem Einkommen werden dabei überproportional stark belastet. Wir sehen den Entwurf deshalb kritisch. Mit der Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung will die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen für eine Vereinfachung des Wechsels von Gas auf andere Energieträger sowie für eine Ausweitung der Stromproduktion aus Photovoltaik und Biogas umsetzen. Mit dem Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das wir in erster Lesung beraten, werden Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sowie weitere Verfahrenserleichterungen vorgesehen, wenn das Verfahren in einem Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist. Hierdurch soll der Brennstoffwechsel in Anlagen ermöglicht und erleichtert werden. Darüber hinaus stimmen wir mit der Verordnung zur Änderung der Gaspreisanpassungsverordnung über Anpassungen bei der Gasumlage ab. Nachdem die Bundesregierung die Umlage in den letzten Wochen gegen unsere begründete Kritik noch massiv verteidigt hat, ist sie nun auf einen kritischen Kurs eingeschwenkt und hat sich unseren Argumenten weitgehend angeschlossen. Wir fordern weiterhin, die Gasumlage unverzüglich aufzuheben.
