Wir machen Vorschläge, wie der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch verbessert werden kann: Mit unserem Antrag Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen zeigen wir auf, welche Rechtsänderungen die Bundesregierung nun angehen muss. Die in den letzten Monaten aufgedeckten Missbrauchsfälle von Lügde, Münster, Staufen und zuletzt Wermelskirchen sind nur die ‚Spitze des Eisbergs‘: Die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent auf über 15.500 Fälle gestiegen. Viele Opfer leiden unter den physischen und psychischen Folgen dieser Taten ein Leben lang. Dabei sind die Aussagen von Ermittlern eindeutig: Die temporäre Speicherung von IP-Adressen ist notwendig und das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln. Denn vielfach ist die IP-Adresse – also jene Adresse, die Nutzer im Internet, beispielsweise beim Austausch von kinderpornografischem Material, hinterlassen – der einzige Ermittlungsansatz. Ohne diesen Ermittlungsansatz müssen Verfahren eingestellt werden, die Täter können nicht ermittelt werden. Wir brauchen deshalb – zum Schutz der Kinder – klare Regeln für die Speicherung und Erhebung dieser Daten. Die Bundesregierung muss jetzt handeln.