In dieser Woche begeht die Ukraine den 90. Jahrestag des Holodomor. In den Jahren 1932/1933 fielen Millionen von Ukrainern dem Hungertod zum Opfer – ausgelöst durch Entscheidungen der sowjetischen Führung unter Josef Stalin zur Bekämpfung politischer Gegner. Im Zuge dessen verhungerten schätzungsweise über drei Millionen Menschen. Zum 90. Jahrestag dieses historischen Verbrechens soll mit einem Fraktionsübergreifenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gedacht werden. Wir wollen die politische Anerkennung des Holodomor als Völkermord erreichen. Zahlreiche Historiker und Völkerrechtler teilen die Einschätzung, dass der Holodomor die materiellen Bedingungen für einen Völkermord nach Art. 4 der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erfüllt. Der Deutsche Bundestag ist kein historisches oder juristisches Gremium – aber ihm kommt eine besondere politische Verantwortung im Rahmen der Erinnerungskultur zu. Mit der Anerkennung des Holodomor als Völkermord erfüllt der Bundestag diese Verantwortung und verurteilt eines der größten stalinistischen Verbrechen.
