In erster Lesung debattieren wir unseren Antrag Glasfaser-Überbau einschränken. Zurzeit werden in Deutschland an vielen Orten Glasfaserleitungen für schnelles Internet verlegt. Doch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Branchenverbände wundern sich: Erst verlegt ein Unternehmen Glasfaserleitungen, mitunter wird dann kurze Zeit später die Straße erneut aufgerissen und ein anderes Unternehmen legt eine weitere Glasfaserleitung daneben (sog. Überbau). Das alles, während viele Regionen in Deutschland noch über gar keinen Glasfaseranschluss erfolgen. Das ist vor allem für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, die noch immer auf einen Glasfaseranschluss wartet. Denn die benötigten Ressourcen für die in der Regel stattfindenden Tiefbauarbeiten sind knapp. Während der Glasfaser-Überbau betriebswirtschaftlich aus Sicht eines Unternehmens sinnvoll sein kann, ist er volkswirtschaftlich zumindest so lange fraglich, wie nicht ein Großteil der Bewohner dieses Landes mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist. Wir fordern in unserem Antrag deshalb eine Regulierung des Überbaus von Glasfaser mit Augenmaß. Eine staatliche Regulierung des Überbaus von Glasfasernetzen muss deshalb mit der gebotenen Umsicht geschehen und zeitlich befristet sein. Sobald das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht ist, muss in erster Linie der freie Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen darüber entscheiden, ob und wo weitere Glasfaserkabel verlegt werden.
