Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz). Wir unterstützen die zusätzliche Anerkennung für die der Beschäftigten im Pflegebereich. Allerdings ist das von der Ampel gewählte Verfahren sehr bürokratisch und langwierig, eine Auszahlung dürfte daher erst im Frühsommer erfolgen. Zudem werden bestimmte Berufsgruppen – wie etwa Medizinische Fachangestellte oder Beschäftigte im Rettungsdienst – nicht berücksichtigt. Das ist nicht nachvollziehbar. In unserem Antrag Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen machen wir deshalb Vorschläge, wie der Bonus besser und vor allem gerechter ausgestaltet werden kann.


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