Gesetz zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Den Ländern und Kommunen werden insgesamt Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für den Ganztagsausbau zur Verfügung gestellt.  Bereits aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm erheblich verzögert. Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die Laufzeit des Investitionsprogramms deshalb bereits um ein Jahr verlängert. Dennoch konnten in vielen Bundesländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden. Es besteht nunmehr die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden Kosten selbst tragen müssten bzw. Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Laufzeit des Investitionsprogramms um ein weiteres Jahr zu verlängern.


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