In erster Lesung beraten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen. Trotz der in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wir noch nicht so schnell, wie es nötig wäre. Das liegt insbesondere daran, dass Änderungen an Bundesfernstraßen in der Regel planfeststellungsbedürftig sind und die Bauarbeiten viel Zeit in Anspruch nehmen. Das Verfahren wird zudem durch die (unionsrechtlich) vorgegebene Umweltverträglichkeitsprüfung verlängert. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf für eine Beschleunigung der Sanierung von modernisierungsbedürftigen Bundesfernstraßen ist deshalb nach wie vor groß. Aufgrund vieler sanierungsbedürftigen Autobahnbrücken ist ein Anstieg von Streckensperrungen zu erwarten. Ziel des Gesetzes ist, das Genehmigungsverfahren sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen erheblich schneller zu durchlaufen, als dies nach aktueller Rechtslage möglich ist, und so zu einer zügigen Sanierung und Instandhaltung der Bundesfernstraßen zu gelangen.
