In erster Lesung beraten wir in dieser Woche den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht. Mit dem Entwurf soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, beschleunigt werden. Der Entwurf soll dazu beitragen, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu sieht der Entwurf verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vor. Beispielsweise soll Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden und eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Daneben werden vor allem auch das Repowering erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt. Aus unserer Sicht gehen diese Regelungen nicht weit genug: Die Bundesregierung beschränkt die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wieder einmal auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für uns geht es aber auch darum, eine Beschleunigung von darüber hinaus gehenden Genehmigungsverfahren, z.B. die im Sinne des Umweltschutzes notwendige Erweiterung von Industrieanlagen, zu erreichen.