Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

In erster Lesung befassten wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz). Gegenstand des Entwurfs ist die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte zum 1. Juli 2023. Hinzu kommt eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 Prozentpunkte, sowie eine Entlastung ab dem zweiten bis zum fünften Kind um je 0,25 Beitragssatzpunkte, entsprechend des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2022. Zudem soll eine automatische, regelhafte Anpassung der Geld- und Sachleistungsbeträge für 2025 und 2028 erfolgen. Aus unserer Sicht kommt der Gesetzentwurf zu spät und greift zu kurz. Er dient primär dazu, mit Beitragssteigerungen das umfangreiche Defizit in der Pflegeversicherung kurzfristig zu beseitigen. Nachhaltige Lösungen bietet er nicht. Die Leistungsausweitungen für Pflegebedürftige bleiben hingegen hinter der Inflationsrate und den Versprechungen des Koalitionsvertrages zurück, für die pflegenden Angehörigen wird es keinerlei Verbesserungen geben. Wir haben dem Gesetz nicht zugestimmt.


GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner