Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz)

Die Ampel möchte mit ihrem Entwurf zum sog. Demokratiefördergesetz – den wir in dieser Woche erstmalig beraten – die Förderlandschaft für die Zivilgesellschaft Deutschland nachhaltig verändern. Mit dem Gesetz erfolgt eine Festlegung des Staates zur Förderung demokratiebildender Projekte. Wesentliche inhaltliche Regelung lässt der Entwurf jedoch vermissen, ein Großteil der Fördervoraussetzungen wird auf die – zu einem späteren Zeitpunkt allein vom Familienministerium zu erlassenden – Förderrichtlinien nach § 5 des Gesetzes verschoben. Eine Extremismus-/Demokratieklausel fehlt ebenfalls. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. Es fehlt nicht nur die Extremismusklausel, vielmehr entzieht sich der Großteil der Fördervoraussetzungen der demokratischen Kontrolle. Der Gesetzentwurf zum Demokratiefördergesetz enthält allenfalls Rahmenvoraussetzungen, die genauen Förderbedingungen sollen in den Förderrichtlinien festgelegt werden, die das BMFSFJ intern ausarbeitet. Daher ist zu befürchten, dass auch dieses Gesetz primär der Förderung linksgerichteter Projekte dienen soll. Hinzukommt die Befürchtung, dass durch die Art der Festlegungen eine institutionelle Förderung durch die Hintertür eintritt, die die komplette bisherige Förderlandschaft in Deutschland in Ungleichgewicht bringt und bestimmte Projekte und Institutionen einseitig bevorteilt.


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