Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Nachholfaktor in der Rente wiedereinzuführen und Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentner vorzunehmen. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zu beratendem Gesetzentwurf sollen diese Maßnahmen nun umgesetzt werden. Aus Sicht unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind die Verbesserungen für Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner zu begrüßen. Diese konnten bisher nicht von den Verbesserungen profitieren konnten, die durch gesetzliche Änderungen 2014 und 2018 den neuen Erwerbsminderungsrentnern zugutekamen. Kritisch zu sehen ist jedoch, dass diese Änderungen erst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Dieser Zeitpunkt erscheint zu spät und sollte vorgezogen werden. Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung begrüßen wir auch die Wiedereinführung des Nachholfaktors im Grundsatz. Die Rentnerinnen und Rentner werden damit im Sinne des Grundprinzips der dynamischen Rente wieder stärker an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligt – auch im negativen Sinne bei einer sinkenden Lohnentwicklung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Streichung eines Teils der Bundeszuschüsse an die Rentenkasse sehen wir kritisch. Sie beeinträchtigt die nachhaltige Finanzierung der allgemeinen Rentenversicherung. Zur Aufhebung dieser Streichung stellen wir im Plenum des Bundestages einen Änderungsantrag.