Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein monatlicher Sofortzuschlag ab Juli 2022 in Höhe von 20 EUR/Monat für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden, wenn diese bestimmte Transferleistungen beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 200 Euro je Person erhalten. Unsere Haltung zu diesem Vorschlag ist differenziert: Angesichts der noch nicht abgeklungenen Corona-Pandemie und nun des Ukraine-Krieges und steigender Energiepreise ist im Grundsatz gegen Instrumente wie Sofortzuschlägen und Einmalzahlungen nichts einzuwenden. Dieses Instrument ist gegenüber einer generellen Erhöhung von Transferleistungen flexibler. Insgesamt drängt sich aber der Eindruck auf, dass die Ampel eine „Politik mit der Gießkanne“ betreiben und grundsätzlich vom System der Ermittlung der Regelbedarfe abweichen will. Mit einem Änderungsantrag will die Ampelkoalition zudem die in der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarte Überführung der Ukraine-Flüchtlinge in das SGB-II-System umsetzen. Wir stellen einen eigenen Entschließungsantrag daneben und bringen Verbesserungsvorschläge ein.


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