In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens. Der Entwurf betrifft insbesondere den Kinderreisepass. Dieses Dokument verfügt nicht über einen biometrischen Chip verfügt und kann deshalb vor Ort in den Bürgerämtern erstellt werden. Der Kinderreisepass wird zudem durch Einkleber aktualisiert, wenn Kinder älter werden und sich ihr Erscheinungsbild ändert. Die Gültigkeit dieses Dokuments wurde bereits kürzlich von fünf Jahren auf ein Jahr reduziert. Mit dem Entwurf wird der Kinderreisepass nun abgeschafft. Auch für kleine Kinder muss damit ein biometrischer Reisepass beantragen werden. Dies ist mit höheren Kosten für Familien und einem zeitlichen Vorlauf von mehreren Wochen verbunden. Zudem entfällt die einfache Möglichkeit der Aktualisierung durch Einkleber. Wir lehnen den Entwurf ab. Durch den Entwurf entsteht unnötiger Aufwand und Kosten für Familien, der Sicherheitsgewinn hingegen ist minimal.
