In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Koalition für ein Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz). Damit wird eine verbindliche Haltungskennzeichnung bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs eingeführt. Lebensmittel, für die eine Kennzeichnungspflicht eingeführt wird, sind bei Abgabe an den Endverbraucher mit einer Information über die Haltungsform der Tiere zu versehen. Erfasst werden soll zum jetzigen Zeitpunkt frisches Fleisch von Mastschweinen, die in Deutschland gehalten worden sind. Wir sehen den Entwurf kritisch: Der Entwurf hat keinen Mehrwert für landwirtschaftliche Tierhalter und Verbraucher. Die Beschränkung auf Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch führt dazu, dass der gesamte Bereich der Verarbeitung sowie der Außer-Haus-Verpflegung (Kantinen, Mensen, Restaurants) nicht berücksichtigt wird. Zudem werden bekannte und bewährte privatwirtschaftliche Systeme wie die „Initiative Tierwohl“ durch die vorgesehene Form der Kennzeichnung in ihrer Existenz gefährdet. Landwirte haben gegenüber ausländischen Erzeugern einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, denn Fleisch aus dem Ausland wird nicht verpflichtend gekennzeichnet.
