In zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit einem Gesetz der Ampelregierung, das Bürger mit kleineren Einkommen von den stark gestiegenen Energiekosten durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss entlasten soll. Empfänger des Heizkostenzuschusses sollen insbesondere Wohngeldbezieher und Auszubildende sein. Die Höhe des Zuschusses beträgt nach dem Regierungsentwurf bei Wohngeldempfängern 135 Euro bei einem und 175 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sollen zusätzlich 35 Euro gezahlt werden. Auszubildende sollen 115 Euro erhalten. Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Beträge im parlamentarischen Verfahren nochmals deutlich anheben zu wollen.
Wir sehen den Entwurf in der vorliegenden Fassung kritisch. Die Schaffung eines Heizkostenzuschusses ist im Grundsatz angemessen und wird begrüßt. Grundsätzliche Fragen stellen sich jedoch bei der Höhe des Zuschusses, der Abgrenzung zu weiteren Personengruppen, die Unterstützung benötigen. Es braucht deshalb umfassende, dynamische Anpassungen des Wohngelds über den einmaligen Heizkostenzuschuss hinaus, die auch in den kommenden Jahren verhindern, dass eine warme Wohnung zur Schuldenfalle wird. Darüber hinaus müssen wir Menschen mit mittleren Einkommen und Familien weiter entlasten.