Mit dem in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Anschließend soll wieder die Mindestlohnkommission über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheiden. Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) soll auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch entsprechend des Mindestlohns ausgestaltet werden. Unser Ziel als Unionsfraktion für die kommenden Beratungen ist klar: Beschäftigte müssen von ihrem Einkommen ohne die Inanspruchnahme von weiteren Leistungen leben können. Der Grundsatz der Tarifautonomie und auch die schwierige aktuelle wirtschaftliche Situation müssen wir im Blick behalten. Auf dieser Grundlage werden wir uns einbringen.
