In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit dem o.g. Gesetz. Mit dem Entwurf der Ampel soll insbesondere der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde (brutto) angehoben werden – ab dem 1. Oktober 2022. Unsere Einwände richten sich nicht gegen die Höhe des Mindestlohns. Ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro ist richtig, um Beschäftigte vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Der von der Bundesregierung geplante Weg, die politische Festlegung der Höhe des Mindestlohns ohne Einbindung der mit dem Mindestlohngesetz von 2014 geschaffenen Mindestlohnkommission – in der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Wissenschaft vertreten sind – ist dagegen falsch. Denn die Lohnfindung liegt in unserer sozialen Marktwirtschaft in den Händen der Sozialpartner und nicht beim Staat.
Mit dieser erneuten Festlegung eines politischen Mindestlohns wird die Tarifautonomie geschwächt, und der zukünftigen Festlegung von Löhnen in kommenden Wahlkämpfen der Weg bereitet. Das wird zu einem Überbietungswettbewerb führen und mittel bis langfristig Arbeitsplätze akut gefährden.
Ich fühle mich von der SPD zutiefst betrogen, da das Versprechen der Einmaligkeit der Lohnfestlegung mit diesem Gesetz gebrochen wird.
Wegen dieses Procederes, dass nun die Politik und nicht mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Löhne im Mindestlohn festlegt, was dann Folgen für das gesamte Lohngefüge und auch die Preise hat, kann ich diesem Gesetz nicht zustimmen und habe mich deshalb heute im Bundestag enthalten.