Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung entworfene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden abgelehnt. Wir teilen das Anliegen, einen effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten. Das Gesetz in der von der Ampel-Bundesregierung vorgelegten Form lehnen wir jedoch ab, weil es in der Umsetzung über das europarechtlich vorgegebene deutlich hinausgeht und gerade unserer mittelständischen Wirtschaft unangemessene Belastungen auferlegt. Leider hat die Bundesregierung aus der Schlappe im Bundesrat jedoch nicht gelernt und greift nun zu einem fragwürdigen Trick: Sie spaltet das Gesetz in zwei Teile auf: Einen wie bisher im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Teil – das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz – und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil. Beide Teile hat sie in der letzten Sitzungswoche im Eilverfahren erneut in den Bundestag eingebracht, bereits in dieser Woche steht die abschließende zweite und dritte Beratung an. Inhaltliche Nachbesserungen enthält das Gesetz keine. Wir werden es deshalb erneut ablehnen. Gleichzeitig stellen wir einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag im Hinblick auf das im Februar abgelehnte Gesetz.


GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner