Gesetz zur Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 244.132 Asylanträge gestellt. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen weitere 87.777 Asylanträge hinzu. Darunter sind immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Diese Anträge sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden. Nationales und europäisches Recht (Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz; Artikel 36, 37 und Anhang I der EU-Richtlinie 2013/32/EU) bieten hierzu eine Möglichkeit: Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten.

Der Deutsche Bundestag beschloss bereits am 18. Januar 2019 ein Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten (BT-Drs. 19/5314). Dieses Gesetz wird aber bis heute von den Grünen im Bundesrat blockiert. Mit unserem Entwurf, den wir in erster Lesung debattieren, werden Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dadurch können Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten nach § 29a des Asylgesetzes zügiger bearbeitet und – im Falle einer negativen Entscheidung über den Asylantrag – der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland wird dadurch als Zielland für Personen, die Asylanträge aus nicht asylrelevanten Motiven stellen, weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt dadurch unberührt.


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