In zweiter und dritter Lesung befassen wir uns zudem abschließend mit dem Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Das Gesetz zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung des deutschen Marktes zu vermeiden. Um dies zu verhindern und um Preisspitzen ausgleichen zu können, sind bestimmte Speicherfüllstände erforderlich. Die in Deutschland tätigen Betreiber von Gasspeicheranlagen haben die Einhaltung der Füllstandsvorgaben zu gewährleisten und zu überwachen. Mit diesem Gesetz greift die Ampel einen Vorschlag aus unserem Antrag „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ auf.
