In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir zwei migrationspolitische Gesetzentwürfe der Ampelkoalition: Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Beide Vorhaben sehen wir kritisch. Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wird seinem Titel nicht gerecht. Denn es nützt vor allem solchen Migranten, die keinen Schutzanspruch in Deutschland haben und die zudem an der Klärung ihrer Identität bisher nicht ausreichend mitgewirkt haben. Bei der Reform des Asylrechts kritisieren wir insbesondere die Einführung einer „unabhängigen“ Verfahrensberatung. Bisher wird diese Verfahrensberatung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. In einem Entschließungsantrag wollen wir unsere differenzierte Position zu diesen Vorhaben der Ampelregierung bestimmen. Die unionsgeführten Bundesregierungen der letzten Wahlperioden haben große Fortschritte bei der Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration, der Einwanderung von qualifizierten Fachkräften in den Arbeitsmarkt, der Integration sowie bei der Förderung der Rückkehr erreicht. Die Reformpläne der Ampelregierung stellen diese Erfolge in Frage und werden im Ergebnis zu mehr irregulärer Migration nach Deutschland führen.
Die Sachdarstellung zum Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel finden Sie hier.