In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich. Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben können aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Grundsätzlich begrüßen wir eine Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben – ob dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingen wird, darf aber bezweifelt werden.
